Kunstrasenplatz Nieder-Eschbach - mit Gummigranulat?
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1977
Betreff: Kunstrasenplatz Nieder-Eschbach - mit Gummigranulat? Die Stadt Frankfurt am Main verwaltet auf rund 60 ungedeckten Sportanlagen 42 Kunstrasengroßspielfelder und 39 Klein- und Minispielfelder. Vier der Kunstrasengroßspielfelder sind mit einem für Hockey geeigneten Belag ausgestattet, der ohne Sand- und/oder Gummigranulat Füllung auskommt. Alle anderen Spielfelder sind mit einer Sand- und Gummigranulatfüllung versehen. Die Vorteile des Kunstrasenspielfelds gegenüber Spielfeldern mit Naturrasen liegen in seiner besseren Bespielbarkeit. Während ein optimal gepflegter Naturrasen rund 600 Stunden im Jahr genutzt werden kann, ist es möglich, auf einem Kunstrasenplatz bis zu 2.400 Stunden im Jahr zu spielen oder zu trainieren und das zu nahezu gleichwertig guten Bedingungen. Aus der besseren Nutzbarkeit resultiert ein geringerer Flächenverbrauch für Sportflächen in der begrenzten und stark wachsenden Stadt Frankfurt am Main, so das nach Modernisierungen von Sportanlagen im Ostpark, in Höchst oder aktuell auf der Sportanlage Riederwaldwiese bisherige Flächen der Sportanlage (Neben- und Sportflächen) an die Natur zurückgegeben werden konnten. Auch der Wasserverbrauch ist erheblich geringer bei der Nutzung eines Kunstrasenplatzes im Vergleich zu Spielfeldern mit Naturrasen. Aufgrund dieser Vorteile hat die Stadt Frankfurt am Main vor 3 Jahren ein Sonderbauprogramm Kunstrasen aufgelegt, das allen Fußballvereinen die Nutzung eines Kunstrasenplatzes auf ihrer Heimspielstätte ermöglichen soll. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen a) bis d) wie folgt beantwortet. Zu a): Im Sommer 2018 hat das Fraunhofer Institut für Umwelt, Sicherheit und Energietechnik (Fraunhofer UMSICHT) eine Konsortialstudie veröffentlicht, die Kunstrasenplätze als mögliche große Quelle für Mikroplastik benennt. Dabei geht die Studie von einer Bauweise aus, die nicht der DIN EN 15330-1 für Sportanlagen im Außenbereich und nicht der DIN 18035-7 für Sportplätze - Kunststoffrasenflächen entspricht. Gemäß der genannten DIN werden die Kunstrasenplätze in Frankfurt am Main mit 20 bis 22 kg/m2 Sand und 4 kg/m2 Kunstrasengranulat verfüllt. Das Fraunhofer Institut geht in der Studie von 15 bis 20 kg/m2 Kunstrasengranulat aus. Die Ergebnisse der Studie stellen nicht in jedem Fall die Sicht der beauftragenden Organisationen oder des Fraunhofer-Instituts UMSICHT dar, sondern in erster Linie die Sichtweise der Autoren der Studie. So wird an zahlreichen Stellen der Studie darauf verwiesen, dass Feststellungen und Empfehlungen auf Schätzungen beruhen und sich das Ausmaß der Wirkungen von Kunststoffemissionen auf den Menschen und Ökosystemen bisher nicht abschätzen lässt sowie das neue Bewertungsansätze benötigt werden. Eine genauere Datenabfrage zu Kunstrasenplätzen vom Fraunhofer UMSICHT erreichte uns April 2019. Die Thematik verfolgen die zuständigen Fachämter seit Sommer 2018. Die Pläne der EU und deren Konsequenzen sind noch nicht abzusehen. Zu b), c) und d): Bei allen 2019 durchgeführten Modernisierungen auf städtischen Sportanlagen auf den Sportanlagen - Bockenheim - Berkersheimer Weg - Goldstein - Nieder-Eschbach - Riederwaldwiese - Rödelheim werden die Kunstrasenspielfelder ausschließlich mit Quarzsandfüllung gebaut.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2019OFOF 217/15Kunstrasenplatz Nieder-Eschbach - mit Gummigranulat?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Juni 2019VV 1311Kunstrasenplatz Nieder-Eschbach - mit Gummigranulat?Anfrage
- 18. Oktober 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1977Kunstrasenplatz Nieder-Eschbach - mit Gummigranulat?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab