Kunstrasenplatz Nieder-Eschbach - mit Gummigranulat?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Gummigranulat? Laut Bericht in der Hessenschau vom 25.5.2019 plant die EU für/ab 2022 ein Verbot von Gummigranulaten als Untergrund für Kunstrasenplätze. Existierende Gummigranulatsplätze müssen dann auch umgerüstet werden. Die Begründung liegt darin, dass solche Kunstrasenplätze der drittgrößte Verursacher von Mikroplastik-Partikel in der Luft sind. Eine Verteilung der Mikroplastik-Partikel erfolgt über Wind, Niederschlag und - die Schuhe der Spieler*innen. Die Gefahren der zunehmenden Belastung unserer Umwelt mit Mikroplastik-Partikel sind bekannt. Vor diesem Hintergrund
Inhalt
Antrag vom 27.05.2019, OF 217/15
Betreff: Kunstrasenplatz Nieder-Eschbach - mit Gummigranulat? Laut Bericht in der Hessenschau vom 25.5.2019 plant die EU für/ab 2022 ein Verbot von Gummigranulaten als Untergrund für Kunstrasenplätze. Existierende Gummigranulatsplätze müssen dann auch umgerüstet werden. Die Begründung liegt darin, dass solche Kunstrasenplätze der drittgrößte Verursacher von Mikroplastik-Partikel in der Luft sind. Eine Verteilung der Mikroplastik-Partikel erfolgt über Wind, Niederschlag und - die Schuhe der Spieler*innen. Die Gefahren der zunehmenden Belastung unserer Umwelt mit Mikroplastik-Partikel sind bekannt. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) ob beziehungsweise seit wann ihm solche Pläne der EU bekannt sind b) ob bei der Planung des Baus des Kunstrasenplatzes in Nieder-Eschbach bereits auf die Verwendung von Gummigranulat verzichtet hat. c) falls b) nicht zutrifft, ob eine Umplanung noch möglich ist (zB mit Quarzsand) d) falls c) nicht mehr möglich ist, wie er auf eine solche EU-Vorgabe zu reagieren gedenkt.Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2019Sie sind hierOFOF 217/15Kunstrasenplatz Nieder-Eschbach - mit Gummigranulat?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Juni 2019VV 1311Kunstrasenplatz Nieder-Eschbach - mit Gummigranulat?Anfrage
- 18. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1977Kunstrasenplatz Nieder-Eschbach - mit Gummigranulat?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme