Kunstrasenplatz Nieder-Eschbach - mit Gummigranulat?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Auskunftsersuchen vom 14.06.2019, V 1311 entstanden aus Vorlage: OF 217/15 vom 27.05.2019
Betreff: Kunstrasenplatz Nieder-Eschbach - mit Gummigranulat? Laut Bericht in der Hessenschau vom 25.5.2019 plant die EU für/ab 2022 ein Verbot von Gummigranulaten als Untergrund für Kunstrasenplätze. Existierende Gummigranulatsplätze müssen dann auch umgerüstet werden. Die Begründung liegt darin, dass solche Kunstrasenplätze der drittgrößte Verursacher von Mikroplastikpartikel in der Luft sind. Eine Verteilung der Mikroplastikpartikel erfolgt über Wind, Niederschlag sowie die Schuhe der Spielerinnen und Spieler. Die Gefahren der zunehmenden Belastung unserer Umwelt mit Mikroplastikpartikel sind bekannt. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) ob beziehungsweise seit wann ihm solche Pläne der EU bekannt sind, b) ob bei der Planung des Baus des Kunstrasenplatzes in Nieder-Eschbach bereits auf die Verwendung von Gummigranulat verzichtet wurde, c) falls b) nicht zutrifft, ob eine Umplanung noch möglich ist (z. B. mit Quarzsand), d) falls c) nicht mehr möglich ist, wie er auf eine solche EU-Vorgabe zu reagieren gedenkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2019OFOF 217/15Kunstrasenplatz Nieder-Eschbach - mit Gummigranulat?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Juni 2019Sie sind hierVV 1311Kunstrasenplatz Nieder-Eschbach - mit Gummigranulat?Anfrage
- 18. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1977Kunstrasenplatz Nieder-Eschbach - mit Gummigranulat?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen