Lärmreduzierung im östlichen Teil der Marie-Curie-Straße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Lärmreduzierung im östlichen Teil der Marie-Curie-Straße. Es wird festgestellt, dass die Errichtung von Überwachungsanlagen an bestimmten Standorten aufgrund von Unfallzahlen notwendig ist, jedoch an der genannten Kreuzung kein geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vorliegt. Zudem wird die Wirksamkeit von Lärmschutzmaßnahmen wie Bepflanzungen und Lärmschutzwänden kritisch bewertet.
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Marie-Curie-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Gehweg entlang Ernst-Kahn-Straße13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Die Emma-Kann-Grundschule im Europaviertel wurde am Samstag, dem 13.09.2025, unter großer Beteiligung der Schulgemeinde30.10.2025 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Marie-Curie-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
zu 1.:
Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt an Örtlichkeiten mit einem erhöhten Unfallaufkommen durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtmissachtung. Die Festlegung der Standorte erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission, der Städtischen Verkehrspolizei sowie der die Anlagen betreuenden Fachabteilung.
Anhand der jeweils aktuellen Unfallzahlen werden die einzelnen in Frage kommenden Standorte diskutiert und abschließend eine Entscheidung getroffen. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird.
Da an der Kreuzung Marie-Curie-Straße / Zur Kalbacher Höhe kein geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vorliegt, kann der Anregung bei Punkt 1 nicht entsprochen werden.
zu 2.:
Eine ansprechende Gestaltung mit einer dichten Bepflanzung führt zwar gegebenenfalls zu einer optischen Abschirmung und Unterbrechung des Sichtkontakts zur Lärmquelle. Diese führt jedoch in akustischer Hinsicht nicht zu einer nennenswerten oder wahrnehmbaren Reduzierung des Verkehrslärms. Als Schallschutzmaßnahme ist dies daher nicht geeignet.
zu 3.:
Die Errichtung einer Lärmschutzwand ist stets mit hohen Kosten verbunden. Die Realisierung einer Lärmschutzwand steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel.
Eine Lärmschutzwand sollte den größtmöglichen Schutz von Wohnungen gewährleisten. Hierzu wäre eine Errichtung auf der Kante des Erdwalls wohl die Vorzugsvariante, da durch die größere Gesamthöhe der Abschirmung die beste Lärmminderung erreicht würde. Der jeweilige lärmmindernde Nutzen von verschiedenen Positionierungen sollte gutachterlich geprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2023OFOF 389/12Lärmreduzierung im östlichen Teil der Marie-Curie-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, Volt, LINKE.
- 5. Mai 2023OMOM 3949Lärmreduzierung im östlichen Teil der Marie-Curie-StraßeDirektanregung
- 22. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1975Lärmreduzierung im östlichen Teil der Marie-Curie-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab