Wasseraustritt in Bergen
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Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung ist über den Wasseraustritt in Bergen informiert und untersucht die Ursachen sowie mögliche Lösungen. Es wird geprüft, wie die Situation dauerhaft behoben werden kann, um die Vernässung der Grundstücksmauer und Glättebildung im Winter zu verhindern.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die geschilderte Problematik ist der Stadtverwaltung bekannt. Bei dem Wasseraustritt handelt es sich um Grundwasser, welches im Bereich der Liegenschaften "Am Villaberg 14", "Am Villaberg 16" und "Im Steinchen 25" als Quelle temporär zu Tage tritt und oberflächlich abfließt. Die genaue Ursache für das Zutagetreten des Grundwassers an dieser Stelle ist nicht bekannt. Ein Zusammenhang mit den baulichen Eingriffen im direkten Umfeld um die Quelle kann nicht ausgeschlossen werden.
Neben der Quelle "Im Steinchen" sind im Hangbereich in Bergen-Enkheim eine Vielzahl weiterer Quellaustritte bekannt. Im Bereich des Berger Hanges gibt es aufgrund der vorhandenen hydrogeologischen Verhältnisse (stauende, geringdurchlässige Mergelschichten) oberflächennahe, wasserführende Schichten. Werden diese Schichten natürlicherweise (z.B. durch Erosion) oder durch bauliche Eingriffe angeschnitten bzw. gestört, können diese zu temporären oder dauerhaften Grundwasseraustritten führen.
Eine Rückführung/Versickerung des Grundwassers in den Untergrund ist aufgrund der sehr geringen Durchlässigkeit des Bodens sowie der Gefahr einer Destabilisierung des Hanges sehr schwierig.
Die Stadtverwaltung prüft derzeit gemeinsam mit den Grundstückseigentümer:innen verschiedene Ansätze, um die Situation vor Ort (Vernässung der Grundstücksmauer, Glättebildung im Winter) dauerhaft zu lösen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2023OFOF 161/16Wasseraustritt in BergenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Juni 2023OMOM 4075Wasseraustritt in BergenDirektanregung
- 22. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1963Wasseraustritt in BergenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab