Wasseraustritt in Bergen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Ursachen für den Wasseraustritt aus einem unbebauten Grundstück in Bergen zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Dies ist wichtig, da der Wasseraustritt bereits zu Glättebildung auf der Straße und Schäden an angrenzenden Grundstücksmauern geführt hat.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, zu Prüfen und zu Berichten - und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen was die Ursachen für den Wasseraustritt aus den unbebauten Grundstück neben dem Hausgrundstück Im Steinchen Nr. in Bergen 25 sind.
Begründung
Seit einiger Zeit kommt es bei dem in Hanglage befindlichen unbebauten Grundstück neben dem Hausgrundstück Im Steinchen 25 zu einem Wasseraustritt. Das Wasser sammelt sich am Fusse des Grundstücks und läuft dann von dort schräg über die Straße Im Steinchen. Hier kam es schon während der kälteren Witterung zu Glättebildung. Im Übrigen fließt das Wasser von der Straße auf das Grundstück auf der gegenüber liegenden Seite und hat dort bereits die Grundstücksmauer durchfeuchtet und beschädigt. Für den Ortsbeirat ist es von besonderem Interesse zu wissen, ob es sich bei dem Wasseraustritt aus dem Grundstück um eine Quelle oder einen Born handelt oder welche Ursache sonst der Wasseraustritt hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2023Sie sind hierOFOF 161/16Wasseraustritt in BergenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Juni 2023OMOM 4075Wasseraustritt in BergenDirektanregung
- 22. September 2023Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1963Wasseraustritt in BergenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme