Wasseraustritt in Bergen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Ursache für den Wasseraustritt aus dem unbebauten Grundstück neben Im Steinchen 25 zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Dies ist wichtig, da der Wasseraustritt bereits zu Glättebildung auf der Straße geführt hat und die Grundstücksmauer auf der gegenüberliegenden Seite beschädigt wurde.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was die Ursache für den Wasseraustritt aus dem unbebauten Grundstück neben dem Hausgrundstück Im Steinchen 25 ist und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Begründung
Seit einiger Zeit kommt es bei dem in Hanglage befindlichen unbebauten Grundstück neben dem Hausgrundstück Im Steinchen 25 zu einem Wasseraustritt. Das Wasser sammelt sich am Fuße des Grundstücks und läuft dann von dort schräg über die Straße Im Steinchen. Hier kam es schon während der kälteren Witterung zu Glättebildung. Im Übrigen fließt das Wasser von der Straße auf das Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite und hat dort bereits die Grundstücksmauer durchfeuchtet und beschädigt. Für den Ortsbeirat ist es von besonderem Interesse zu wissen, ob es sich bei dem Wasseraustritt aus dem Grundstück um eine Quelle oder einen Born handelt oder welche Ursache sonst der Wasseraustritt hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2023OFOF 161/16Wasseraustritt in BergenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4075Wasseraustritt in BergenDirektanregung
- 22. September 2023Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1963Wasseraustritt in BergenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats