Machbarkeitsstudie zur A 5-Erweiterung durch Autobahn GmbH öffentlich zugänglich machen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der A5. Es wird darauf hingewiesen, dass die Autobahn GmbH die Notwendigkeit des Ausbaus im Bedarfsplan sieht, jedoch viele Aspekte berücksichtigt werden müssen, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu den Inhalten der Machbarkeitsstudie und dem Stand der Gespräche zwischen der Autobahn GmbH und dem Bundesministerium hat der Magistrat keine neuen Erkenntnisse. Die Autobahn GmbH hat auf Nachfrage mitgeteilt:
"Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach den Festlegungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut, welcher vom Deutschen Bundestag beschlossen wird. Im geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die Erweiterung der A5 zwischen dem Autobahnkreuz Frankfurt und dem Autobahnkreuz Frankfurt West auf 10 Fahrspuren enthalten als Projekt im Vordringlichen Bedarf, Engpassbeseitigung. Die Metropolregion RheinMain ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen, was für den Ausbau ihrer Straßenverkehrsinfrastruktur eine komplexe Herausforderung darstellt.
Dabei sind verschiedene Themen zu bedenken und Belange abzuwägen, die nur in der Gesamtschau zu einem schlüssigen Konzept zusammengefügt werden können. In einem ersten Schritt ist deshalb eine Machbarkeitsstudie erstellt worden, die Fragen im Hinblick auf die geplante Leistungsfähigkeit des o. g. Streckenabschnitts der A5 beantworten sollte. Weiterhin sollten auch einzelne technische Rahmenbedingungen wie Entwässerung, Sicherheit, Beschilderung usw. für einen möglichen 10-streifigen Querschnitt beschrieben werden, da bisher in Deutschland kein Regelwerk für einen solchen Querschnitt existiert und somit keine Erfahrungen vorliegen.
Diese Aspekte sind jedoch nicht allein ausschlaggebend, um eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise bei der Entwicklung der Straßeninfrastruktur in dem betreffenden Raum treffen zu können. Vielmehr sind noch weitere Aspekte zu betrachten, wie die Engpassbeseitigung der Autobahnkreuze Bad Homburg, Frankfurt Nordwest und West, der umfängliche Lärmschutz, den ein 10-streifiger Ausbau auslösen würde, die vielen Bauwerke mit nur noch kurzer Restnutzungsdauer sowie die voraussichtlichen Planungszeiten bis hin zur Baurechtschaffung.
Die Studie wurde dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr in einem ersten Gespräch Ende November 2022 vorgestellt. Für die Gesamtabwägung zum weiteren Vorgehen wird die Autobahn GmbH des Bundes jedoch noch die weiteren Aspekte aufbereiten und ein Gesamtkonzept zum weiteren Vorgehen auch im Hinblick auf die derzeitigen Bedarfsplaneinstufungen entwickeln.
Vor dem Hintergrund des frühen Planungsstadiums bitten wir um Ihr Verständnis, dass derzeit noch keine weiteren Aussagen zur Realisierung des Vorhabens möglich sind."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. April 2023OFOF 297/8Machbarkeitsstudie zur A5-Erweiterung durch Autobahn GmbH öffentlich zugänglich macheOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 4. Mai 2023OMOM 3977Machbarkeitsstudie zur A 5-Erweiterung durch Autobahn GmbH öffentlich zugänglich machenDirektanregung
- 22. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1949Machbarkeitsstudie zur A 5-Erweiterung durch Autobahn GmbH öffentlich zugänglich machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab