Machbarkeitsstudie zur A 5-Erweiterung durch Autobahn GmbH öffentlich zugänglich machen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fordert den Magistrat auf, die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der A 5 durch die Autobahn GmbH öffentlich zugänglich zu machen. Dies ist notwendig, da die Wohnbevölkerung im Ortsbezirk direkt betroffen ist und die Pläne bisher nicht veröffentlicht wurden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Autobahn GmbH bzw. Hessen Mobil aufzufordern, dem Ortsbeirat 8 zeitnah die Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A 5 vorzulegen.
Begründung
Seit dem öffentlichen Bekanntgeben des Ergebnisses des Koalitionsausschusses am 28.03.2023 ist die Absicht der Bundesregierung, unter anderem eine beschleunigte Erweiterung der A 5 durchzuführen, der Öffentlichkeit bekannt. Die Wohnbevölkerung im Ortsbezirk ist von dieser Maßnahme unmittelbar betroffen. Es erscheint daher unverständlich, dass die Pläne bisher nicht öffentlich zugänglich gemacht wurden, insbesondere da bereits im Oktober 2022 in den Medien über Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie der Autobahn GmbH berichtet wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. April 2023OFOF 297/8Machbarkeitsstudie zur A5-Erweiterung durch Autobahn GmbH öffentlich zugänglich macheOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 4. Mai 2023Sie sind hierOMOM 3977Machbarkeitsstudie zur A 5-Erweiterung durch Autobahn GmbH öffentlich zugänglich machenDirektanregung
- 22. September 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1949Machbarkeitsstudie zur A 5-Erweiterung durch Autobahn GmbH öffentlich zugänglich machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0