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Machbarkeitsstudie zur A 5-Erweiterung durch Autobahn GmbH öffentlich zugänglich machen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 8 fordert den Magistrat auf, die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der A 5 durch die Autobahn GmbH öffentlich zugänglich zu machen. Dies ist notwendig, da die Wohnbevölkerung im Ortsbezirk direkt betroffen ist und die Pläne bisher nicht veröffentlicht wurden.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Autobahn GmbH bzw. Hessen Mobil aufzufordern, dem Ortsbeirat 8 zeitnah die Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A 5 vorzulegen.

Begründung

Seit dem öffentlichen Bekanntgeben des Ergebnisses des Koalitionsausschusses am 28.03.2023 ist die Absicht der Bundesregierung, unter anderem eine beschleunigte Erweiterung der A 5 durchzuführen, der Öffentlichkeit bekannt. Die Wohnbevölkerung im Ortsbezirk ist von dieser Maßnahme unmittelbar betroffen. Es erscheint daher unverständlich, dass die Pläne bisher nicht öffentlich zugänglich gemacht wurden, insbesondere da bereits im Oktober 2022 in den Medien über Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie der Autobahn GmbH berichtet wurde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. April 2023OFOF 297/8Machbarkeitsstudie zur A5-Erweiterung durch Autobahn GmbH öffentlich zugänglich macheOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 4. Mai 2023Sie sind hier
    OMOM 3977Machbarkeitsstudie zur A 5-Erweiterung durch Autobahn GmbH öffentlich zugänglich machen
    Direktanregung
  3. 22. September 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1949Machbarkeitsstudie zur A 5-Erweiterung durch Autobahn GmbH öffentlich zugänglich machenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 23 · 21.09.2023
TO I, TOP 51
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

Mitdiskutieren

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