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Unterliederbach: Betreuungs- und Unterrichtssituation an der Karl-von-Ibell-Schule langfristig normalisieren

Vorlagentyp: STMagistrat
31 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1929

Betreff: Unterliederbach: Betreuungs- und Unterrichtssituation an der Karl-von-Ibell-Schule langfristig normalisieren Zu

  1. Nach der Prognose des Schulentwicklungsplanes (Fortschreibungsentwurf mit Datenstand August 2016) wird sich die dreizügig ausgelegte Karl-von-Ibell-Schule mit den heute dort schon lebenden Kindern ihres Schulbezirkes aus der Drei- bis Vierzügigkeit im ablaufenden Schuljahr 2016/17 zu einer durchgängigen Vierzügigkeit entwickeln. Im Schuljahr 2021/22 wären fünf Eingangsklassen zu erwarten. Zusätzlich prognostiziert der Schulentwicklungsplan etwa 40 Kinder pro Jahrgang aus fortlaufendem und geplantem Wohnungsbau. Im integrierten Schulentwicklungsplan 2015-2019 ist aufgrund der mittelfristig ansteigenden Bedarfe in Höchst und Unterliederbach, insbesondere im Schulbezirk der Karl-von-Ibell-Schule, die Errichtung einer dreizügigen Grundschule beschlossen worden. Umsetzungs-option dieser Maßnahme ist die Nutzung der als Förderschule auslaufenden Karl-Oppermann-Schule nach ihrer Sanierung. Zu
  2. Die Erweiterte Schulische Betreuung ist zum Schuljahr 2017/18 aufgestockt worden. Zur räumlichen Umsetzung wurde die bestehende Containeranlage (zwei miteinander verbundene Container) um weitere zwei Klassen- und Nebenräume ergänzt und multifunktional ausgestattet. Zu 3. und
  3. Der Versorgungsgrad im Schulbezirk der Karl-von-Ibell-Schule beträgt 33 %, ermittelt aus 82 Hort- und 40 ESB-Plätzen (Stand 01.11.2016). Mit den zusätzlich 87 Plätzen in der Übermittagbetreuung des Fördervereins wird ein Versorgungsgrad von aktuell 57 % erreicht. Nach Umsetzung aller in Prüfung und Planung befindlichen Plätze in Horten und der Erweiterten Schulischen Betreuung, erreicht der Schulbezirk eine Bedarfsdeckung von 53 %, inklusive der Übermittagbetreuung von 77 %. Die Betreuungssituation von Geschwisterkindern im Schulbezirk, die noch nicht schulpflichtig sind, wird in sechs Kindertageseinrichtungen gestaltet. 100 Plätze stehen für Kinder unter drei Jahren und 270 Plätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren zur Verfügung. Durch in Planung befindliche Maßnahmen wird das Angebot in beiden Altersgruppen erhöht; um 10 Plätze im Krippenbereich und weitere 44 Plätze für Kindergartenkinder. Zu
  4. Zum Schuljahr 17/18 wurde die Erweiterte Schulische Betreuung um 20 Plätze im Bestand erweitert. Es werden daneben Möglichkeiten des Hortausbaus und der Hortgründung geprüft. Zurzeit ist der Magistrat -Stadtschulamt- mit verschiedenen Trägern von Kindertageseinrichtungen in Unterliederbach in Kontakt und prüft die Erweiterung von bestehenden Einrichtungen sowie die Umsetzung neuer Maßnahmen im Rahmen des Frankfurter Sofortprogramms Kinderbetreuung. Daneben erfolgt eine Prüfung, alle Container an der Karl-von-Ibell-Schule, gegen ein großes Holzmodul auszutauschen und so gleichzeitig mehr Räume zu schaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 14. Februar 2017VV 342Unterliederbach: Auskunft über die zukünftige Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) an der KarlvonIbellSchuleAnfrage
  2. 8. April 2017OFOF 376/6Unterliederbach: Betreuungs- und Unterrichtssituation an der Karl-von-Ibell-Schule langfristig normalisierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 25. April 2017VV 433Unterliederbach: Betreuungs- und Unterrichtssituation an der Karl-von-Ibell-Schule langfristig normalisierenAnfrage
  4. 22. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 Wochen
    STST 1929Unterliederbach: Betreuungs- und Unterrichtssituation an der Karl-von-Ibell-Schule langfristig normalisieren
    Stellungnahme
  5. 5. Dezember 2017OFOF 565/6Unterliederbach: Schulentwicklungsplan umsetzen - Karl-Oppermann-Schule wird neue GrundschuleOrtsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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