Infrastruktur für Schulen, Kindergärten, Betreuungsplätze etc. rechtzeitig dem zusätzlichen Bedarf in entstehenden Neubaugebieten anpassen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 191
Betreff: Infrastruktur für Schulen, Kindergärten, Betreuungsplätze etc. rechtzeitig dem zusätzlichen Bedarf in entstehenden Neubaugebieten anpassen Der Magistrat unterstützt mit Nachdruck die Verbesserung der Betreuungssituation für Grundschulkinder in Unterliederbach insbesondere im Schulbezirk der Karl-von-Ibell-Schule. Mit Blick auf die Neubaugebiete stehen einer auf Dreizügigkeit ausgerichteten Schule steigende Schülerinnen- und Schülerzahlen gegenüber. Damit einher geht eine räumliche Situation, die wegen starker Auslastung und mangels weiterer Kapazitäten die kurzfristige Einrichtung von Ganztagsangeboten bis 17 Uhr und mit Essensversorgung nicht zulässt. IST-Situation: Die Versorgungsquote an Betreuungsplätzen für Grundschulkinder liegt im Schulbezirk der Karl-von-Ibell-Schule bei 31 % und damit deutlich unter dem stadtweiten Durchschnitt von 52 %. In zwei Horten stehen insgesamt 82 Betreuungsplätze bis 17 Uhr und mit Ferienbetreuung zur Verfügung. Die Karl-von-Ibell-Schule verfügt über eine Übermittagsbetreuung mit 87 Betreuungsplätzen. Übermittagsbetreuungen bieten während der Schulzeit an fünf Tagen in der Regel eine Betreuung von 11.30 Uhr bis 14 Uhr an. Eine Erweiterung der Betreuungszeiten auf 17 Uhr ist im Rahmen der Übermittagsbetreuung nicht möglich; hierfür kommen allerdings andere Angebotsformate in Frage (siehe "Mittel- bis längerfristige Perspektiven und Ziele"). Weder ein Mittagessen noch eine Ferienbetreuung sind Bestandteile des Angebotsformates. Die Stadt Frankfurt hat den Förderverein der Karl-von-Ibell-Schule mit der Trägerschaft der Übermittagsbetreuung beauftragt. Die Finanzierung wird durch kommunale Fördermittel und Elternentgelte sichergestellt. Die zeitliche Struktur der Übermittagsbetreuungen wird den Bedarfen einer deutlichen Mehrheit von Frankfurter Familien nicht mehr gerecht. Die Übermittagsbetreuungen werden daher so schnell als möglich in Erweiterte Schulische Betreuungen umgewandelt. Dieser Entwicklungsschritt wurde bereits im Jahre 2008 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und seitdem kontinuierlich in Form des Ausbaus von Erweiterten Schulischen Betreuungen umgesetzt. Bei der Erweiterten Schulischen Betreuung handelt es sich um ein kommunal finanziertes, platzbezogenes Bildungs- und Betreuungsangebot in den Räumen der Schule. Die Öffnungszeiten sind täglich von 11.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Eltern können für ihre Kinder je nach Bedarf Betreuungsplätze bis 15 Uhr oder bis 17 Uhr buchen. Erweiterte Schulische Betreuungen unterbreiten eine ganztägige Ferienbetreuung bei maximal 25 Schließtagen jährlich. Die Betreuung wird durch pädagogische Fachkräfte geleistet. Honorarkräfte können ergänzend eingestellt werden. Mittagessensversorgung und Hausaufgabenbetreuung sind Bestandteil des Rahmenkonzepts. Die Angebote befinden sich in der Trägerschaft professionalisierter Fördervereine oder freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Die Finanzierung erfolgt durch kommunale Platzkostenpauschalen und Elternentgelte. Eltern haben die Möglichkeit, bei dem zuständigen Sozialrathaus einen Antrag auf Bezuschussung des Elternentgeltes zu stellen. Grundsätzlich gelten Erweiterte Schulische Betreuungen als verlässliches Element bei der Entwicklung von Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen. Mittel- bis längerfristige Perspektiven und Ziele: Erweiterte Schulische Betreuung: Die Übermittagsbetreuung der Karl-von-Ibell-Schule soll in eine Erweiterte Schulische Betreuung umgewandelt werden. Aufgrund der komplexen Problemlage in Unterliederbach kann dies allerdings nicht zum Schuljahr 2015/2016 erfolgen, sondern frühestens zum Schuljahr 2016/2017. Die Umwandlung wird in enger Kooperation mit der Schulleiterin und dem Förderverein als jetzigem Träger der Übermittagsbetreuung erfolgen. Pakt für den Nachmittag: Aufgrund der baulich-räumlichen Begebenheiten konnte die Karl-von-Ibell-Schule nicht für die Pilotphase des "Paktes für den Nachmittag" zum Schuljahr 2015/2016 berücksichtigt werden. Grundsätzlich wäre die Teilnahme der Karl-von-Ibell-Schule am Pakt für den Nachmittag ein sehr empfehlenswerter Entwicklungsschritt zur Verbesserung der Versorgung mit Ganztags- und Betreuungsangeboten. Hierfür müssen zum einen räumliche Voraussetzungen (inklusive Essensversorgung und multifunktionaler Nutzung von Räumlichkeiten) erfüllt werden. Zum anderen spielt die Bereitschaft der Schule, sich zu einer ganztägig arbeitenden Schule weiterentwickeln zu wollen, eine zentrale Rolle. Die Teilnahme am Pakt für den Nachmittag erfolgt seitens der Schulen auf freiwilliger Basis. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund in Kooperation mit Schule und Staatlichem Schulamt prüfen, wann eine Teilnahme der Schule am Pakt für den Nachmittag realisiert werden kann. Infrastruktur: Die Karl-Oppermann-Schule in Unterliederbach läuft Zug um Zug als Förderschule ab dem nächsten Schuljahr aus. Derzeit wird geprüft, ob die Möglichkeit besteht, Räume der Karl-Oppermann-Schule für den Bedarf der Grundschülerinnen und -schüler in Unterliederbach zu nutzen. Eine Unterbringung in der Interimslösung der IGS West ist aufgrund anderer Belegungspläne leider nicht möglich. Kurzfristige Perspektiven und Ziele: Der Magistrat hat selbstverständlich hohes Interesse daran, dass bereits im Schuljahr 2015/2016 realisierbare Lösungsansätze gefunden werden. Anfang des Jahres 2015 wird vom Stadtschulamt ein Treffen mit Akteurinnen und Akteuren aus dem Schulbezirk bzw. dem Stadtteil initiiert. Ziel ist der Austausch zu potentiellen kurzfristigen (und längerfristigen) Lösungsansätzen zur Verbesserung der Betreuungssituation im Schulbezirk der Karl-von-Ibell-Schule. Diesem Treffen werden bei Bedarf weitere lösungsorientierte Gespräche folgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Oktober 2014STST 1395Parkstadt UnterliederbachStellungnahme
- 23. November 2014OFOF 1207/6Infrastruktur für Schulen, Kindergärten, Betreuungsplätze etc. rechtzeitig dem zusätzlichen Bedarf in entstehenden Neubaugebieten anpassenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Dezember 2014OMOM 3679Infrastruktur für Schulen, Kindergärten, Betreuungsplätze etc. rechtzeitig dem zusätzlichen Bedarf in entstehenden Neubaugebieten anpassenDirektanregung
- 6. Februar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 191Infrastruktur für Schulen, Kindergärten, Betreuungsplätze etc. rechtzeitig dem zusätzlichen Bedarf in entstehenden Neubaugebieten anpassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab