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Infrastruktur für Schulen, Kindergärten, Betreuungsplätze etc. rechtzeitig dem zusätzlichen Bedarf in entstehenden Neubaugebieten anpassen

Vorlagentyp: OM
15 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3679 entstanden aus Vorlage: OF 1207/6 vom 23.11.2014

Betreff: Infrastruktur für Schulen, Kindergärten, Betreuungsplätze etc. rechtzeitig dem zusätzlichen Bedarf in entstehenden Neubaugebieten anpassen Vorgang: ST 1395/14; OM 3678/14 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, - die Betreuung im privat organisierten Ibella-Club an der Karl-von-Ibell-Schule spätestens mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis 17 Uhr auszuweiten; - die Karl-von-Ibell-Schule in den "Pakt für den Nachmittag" aufzunehmen, der ab dem Schuljahr 2015/2016 zur Verbesserung der ungenügenden Betreuungssituation in ganz Frankfurt an ausgewählten Schulen beginnt; - für die ab dem Schuljahr 2015/2016 an der Karl-von-Ibell-Schule erforderliche Vierzügigkeit in der Grundschule die ausreichenden Kapazitäten nach den Sommerferien 2015 vorzuhalten bzw. bereitzustellen (genügend Räume vor allem). Als kurzfristige Lösung könnten z. B. die Container der IGS West genutzt werden, die dann nicht mehr gebraucht werden, weil die IGS West ab diesem Zeitpunkt in ihren Neubau eingezogen sein wird. Hierzu ist dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie dieser räumliche Bedarf insgesamt für die Zukunft gedeckt werden wird.

Begründung: In Unterliederbach und besonders im Bezirk der Karl-von-Ibell-Schule fehlen aktuell Betreuungsplätze. Zudem wird der Bedarf in den nächsten Jahren weiter steigen, denn das Neubaugebiet in der Parkstadt wächst weiter und viele Familien sind dort hingezogen, deren Kinder in den nächsten Jahren nach und nach in die Grundschule kommen werden. Aber es geht hier nicht nur um die Anzahl der Betreuungsplätze, sondern auch um die Dauer der Öffnungszeit der Einrichtung. Derzeit ist der privat organisierte Ibella-Club nur bis maximal 14:30 Uhr geöffnet. Das reicht für viele berufstätige Eltern nicht aus. Inzwischen hat der Magistrat in der Vorlage ST 1395 mitgeteilt, dass sich frühestens 2016 an der ungenügenden Betreuungssituation in der Karl-von-Ibell-Schule etwas ändern soll. Das ist vor dem beschriebenen Hintergrund nicht akzeptabel. Da das Bildungsdezernat zurzeit die Schulen auswählt, die in den "Pakt für den Nachmittag" aufgenommen werden sollen, sollte die Karl-von-Ibell-Schule berücksichtigt werden. Dort, wo Neubaugebiete entstehen, muss auch die Infrastruktur der Schulen, müssen Betreuungsplätze, Kindergärten usw. rechtzeitig an den zusätzlichen Bedarf angepasst werden. Das gilt auch für die Grundschulplätze. Ab dem Schuljahr 2015/2016 wird die Schule vierzügig sein. Auch hierfür muss die Schule mit Beginn des kommenden Schuljahres gerüstet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Oktober 2014STST 1395Parkstadt UnterliederbachStellungnahme
  2. 23. November 2014OFOF 1207/6Infrastruktur für Schulen, Kindergärten, Betreuungsplätze etc. rechtzeitig dem zusätzlichen Bedarf in entstehenden Neubaugebieten anpassenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 2. Dezember 2014Sie sind hier
    OMOM 3679Infrastruktur für Schulen, Kindergärten, Betreuungsplätze etc. rechtzeitig dem zusätzlichen Bedarf in entstehenden Neubaugebieten anpassen
    Direktanregung
  4. 6. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 191Infrastruktur für Schulen, Kindergärten, Betreuungsplätze etc. rechtzeitig dem zusätzlichen Bedarf in entstehenden Neubaugebieten anpassenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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