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Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2002, ST 1896

Betreff:

Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen

Vorbemerkung:

In der Sozialplanung besteht eine zentrale Aufgabe darin, Gebiete zu identifizieren, in denen sich soziale Problemgruppen konzentrieren. Schon in der 1997 erschienenen Sozialraumanalyse des Dezernats für Soziales und Jugend waren 45 Problemgebiete (mit Straßen und Hausnummern) aufgeführt worden, von denen 32 mit "mittlerer" und "hoher" Problemverdichtung näher betrachtet wurden. Auf Beschluss der Stadtverordneten.versammlung vom Februar 1998 sollte diese "alte" Sozialraumanalyse fortgeschrieben und künftig in die Sozialberichterstattung integriert werden.

Wie in vielen anderen Großstädten auch, konzentrieren sich in bestimmten Gebieten Frankfurts benachteiligte Personen. Neben geringem Einkommen (Sozialhilfebezug) und Ausschluss aus dem Erwerbsleben (Arbeitslosigkeit) gibt es eine ganze Reihe weiterer, mehr auf der Verhaltensebene angesiedelter Merkmale, die auf besondere Problembelastungen hindeuten (Konflikte zwischen Alteingesessenen und Zuwanderern, familiäre Konflikte, Einsamkeit etc.).

zu Frage 1: Kriterien, die zur Aufnahme in die Liste der problematischen Wohngebiete geführt haben

Im Abschnitt 3.2 des Teils V "Segregation und Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen" werden Wohngebiete aufgelistet, die nach Einschätzung der zuständigen Mitarbeiter der Sozialrathäuser Problemverdichtungen aufweisen, die aber in der 1997 erschienenen ersten Sozialraumanalyse noch nicht aufgeführt wurden. Die Einschätzungen wurden demnach vor dem Hintergrund bereits früher benannter problematischer Wohngebiete im Zuständigkeitsbereich des eigenen Sozialrathauses wie auch in der Gesamtstadt durchgeführt. Um die Einschätzung nachvollziehbar zu machen, wurden die Mitarbeiter in den Sozialrathäusern gebeten, anhand von 14 Problembereichen die Problembelastung in den alten und den neu hinzugekommenen Problemgebieten einzuschätzen. Das in Rede stehende Wohngebiet Sandweg etc. weist nach Einschätzung des Sozialrathauses in den Bereichen "Gewalt in der Familie", "familiäre Probleme", "Integrationsprobleme" und "psychische Probleme" "starke" bzw. "sehr starke Belastungen" auf.

Die Einstufung eines Wohngebietes als problembelastet wird, hierauf wurde im Sozialbericht (S. 34) ausdrücklich hingewiesen, von den jeweiligen (und durchaus unterschiedlichen) Maßstäben der Beurteilenden mit beeinflusst. Um nicht allein von den Maßstäben der einschätzenden Sozialrathäuser abhängig zu sein, wurden folgende Vorkehrungen getroffen:

Erstens wurden Wohngebiete mit einer Einwohnerzahl von weniger als 500 nicht in den Sozialbericht aufgenommen.

Zweitens mussten die benannten Gebiete eine überdurchschnittliche Sozialhilfequote aufweisen. [Letzteres ist im Wohngebiet Sandweg etc. der Fall. Die Sozialhilfequote lag hier Ende 2000 bei 9,0 % und war damit um die Hälfte höher als in der Gesamtstadt.]

Drittens wurden alle bekannten Stadtteilarbeitskreise und alle Regionalräte angeschrieben und gebeten, den selben Frageboten auszufüllen, den auch die Sozialrathäusern bekommen haben. Leider haben nur wenige Stadtteilarbeitskreise und Regionalräte sich hieran beteiligt.

Viertens wurden alle vorhandenen Informationen über alle "alten" und neu benannten Problemgebiete (inklusive der wenigen eingegangenen Einschätzungen von Stadtteilarbeitskreisen und Regionalräten) zusammengestellt und den Sozialrathäusern mit der Bitte um Überprüfung und ggf. Revision ihrer Einschätzungen zur Verfügung gestellt. Die Sozialrathäuser hatten so Gelegenheit, ihre Einschätzungen vor dem Hintergrund der in anderen Sozialrathäusern erfolgten Beurteilungen zu revidieren. [Dies führte beim o.g. Wohngebiet nicht dazu, dass es wieder von der Liste der Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen gestrichen wurde.]

Auf diese Weise wurden eine ganze Reihe von ursprünglich von den Sozialrathäusern benannten "neuen" Problemgebieten nicht in den Sozialbericht übernommen.

Die im Sozialbericht aufgeführten Wohngebiete sind demnach solche, die aus Sicht der Sozialrathäuser besondere Problemverdichtungen aufweisen, die eine Mindestgröße nicht unterschreiten und in denen überdurchschnittlich viele Sozialhilfeempfänger leben.

Was ein Problemgebiet ist, kann man nur z.T. aus objektiven Merkmalen (Sozialhilfequote, Quote der Leistungen der Jugendhilfe o.ä.) ableiten. Es gibt kaum objektivierbare und allgemein anerkannte Maßstäbe, anhand derer man sagen könnte, dass eine bestimmte Häufung von Sozialhilfeempfängern, Alleinerziehenden oder etwa straffällig gewordenen Jugendlichen aus einem Wohngebiet ein Problemgebiet macht. Auch in anderen Städten werden deshalb - wie im Frankfurter Sozialbericht - bei der Suche nach Problemquartieren objektive sozialstrukturelle Merkmale mit der Problemsicht von Experten zusammengeführt. Ohne die Einschätzung von Experten ist es nicht möglich, Problemgebiete räumlich abzugrenzen, da solche Gebiete in der Regel nicht mit bereits vorhandenen räumlichen Gliederungen (in Frankfurt am Main z.B. den Stadtbezirken) zusammenfallen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Darstellung der Methodik auf den Seiten 33ff. im Teil V. des Frankfurter Sozialberichts.

zu Frage 2: Einschätzung einzelner Häuser oder ganzer Straßenzüge

Die Sozialrathäuser wurden gebeten, ganze Gebiete, und nicht einzelne Häuser zu benennen und zu bewerten. Dies schließt nicht aus, dass es in einzelnen Häusern Problemkonzentrationen gibt.

zu Frage 3: betroffene Wohnungsbaugesellschaften

Es gibt im betroffenen Gebiet einige Häuser, die im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus (1. Förderweg) gefördert wurden. Diese sind aber, so die Auskunft des Wohnungsamtes, nicht im Besitz von Wohnungsbaugesellschaften.

zu Frage 4: Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Situation

Bei der Umfrage zu Wohngebieten mit verdichteten sozialen Problemlagen wurde auch nach Maßnahmen gefragt, die geeignet erscheinen, die Situation im Wohngebiet zu verbessern. Im Hinblick auf das o.g. Wohngebiet wurden

verstärkte Angebote für Eltern,

Angebote für Kinder und Jugendliche und

eine Modernisierung des Wohnungsbestandes genannt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Mai 2002BB 5701. Risiken für die soziale Stadt .Erster Frankfurter Sozialbericht. 2. Sozialraumanalyse der Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen hier: Teilbericht .Segregation und Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen. und Bericht über die ArbMagistratsbericht
  2. 7. August 2002OFOF 337/3Wohngebiete mit verdichteten sozialen ProblemlagenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 22. August 2002OMOM 1478Wohngebiete mit verdichteten sozialen ProblemlagenDirektanregung
  4. 4. November 2002Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 1896Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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