Gastronomie Weißadlergasse
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1884
Betreff: Gastronomie Weißadlergasse Der Magistrat genehmigt eine Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum grundsätzlich nur, wenn trotz der Möblierung mit Tischen und Stühlen eine Restgehwegbreite von 1,50 Metern verbleibt. Damit ist ein ungehinderter Durchgang für den Fußverkehr sichergestellt. Zwischenzeitlich hat der Magistrat damit begonnen, Außengastronomieflächen mit Markierungen zu versehen. Diese 'Abmarkierung' der sondergenutzten Flächen wird schrittweise im Stadtgebiet ausgeweitet. Der Magistrat nimmt die Anregung des Ortsbeirates zum Anlass, die Außengastronomie in der Weißadlergasse im Hinblick auf die Genehmigungssituation und den Ist-Zustand zu überprüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2019OFOF 977/1Gastronomie WeißadlergasseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Juni 2019OMOM 4827Gastronomie WeißadlergasseDirektanregung
- 29. Juli 2019OFOF 1011/1Mehr Platz und Lebensqualität für alle - vernünftige Platzverteilung in der WeißadlergasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. September 2019OAOA 465Mehr Platz und Lebensqualität für alle - vernünftige Platzverteilung in der WeißadlergasseAnregung
- 20. September 2019Sie sind hierSTST 1884Gastronomie WeißadlergasseStellungnahme
- 20. April 2020Antwort des Magistrats · nach 46 WochenBB 187Mehr Platz und Lebensqualität für alle - vernünftige Platzverteilung in der WeißadlergasseMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab