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Drogenscreening für Konsumenten in den Einrichtungen im Bahnhofsviertel ermöglichen

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1881

Betreff: Drogenscreening für Konsumenten in den Einrichtungen im Bahnhofsviertel ermöglichen Die Einrichtung eines sogenannten "Drug Checking", mit dem auf dem Schwarzmarkt gehandelte psychotrope Substanzen analysiert und das Ergebnis potentiell Konsumierenden zurückgemeldet wird, ist grundsätzlich geeignet, das Risiko des Konsums gesundheitsschädlicher Substanzen zu mindern. Allerdings sind die rechtlichen Rahmenbedingungen gegenwärtig nicht ausreichend, um "Drug Checking" in den Drogenkonsumräumen im Bahnhofsviertel anbieten zu können. Denn nach § 10a Betäubungsmittelgesetz sind die einem Drogenkonsumraum Beschäftigten nicht dazu berechtigt, eine Substanzanalyse der mitgeführten Betäubungsmittel durchzuführen oder beim unmittelbaren Verbrauch der mitgeführten Betäubungsmittel aktive Hilfe zu leisten. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration prüft jedoch auf Landesebene die Möglichkeiten der Umsetzung eines Drug Checking. Im Rahmen des rechtlich Zulässigen führt die Forensische Toxikologie der Uni Freiburg mit Förderung der Stadt Frankfurt am Main jedoch seit August 2017 das bundesweit erste und bislang einzige Substanz-Monitoring in Konsumräumen durch. Untersucht werden in den drei Konsumräumen des Bahnhofsviertels jeden Monat insgesamt ca. 40 Anhaftungen aus zurückgelassenen Verpackungen und Spritzenfilter. Die Ergebnisse werden nicht personenbezogen zurückgemeldet (Abgrenzung zu Drug Checking), sondern als Bericht mit den Analyseergebnissen in den Konsumräumen ausgehängt. Ziel des Projekts ist ein pharmazeutisches Monitoring der in der Drogenszene in Frankfurt im Umlauf befindlichen Substanzen, um einen systematischen Überblick über die Zusammensetzung der gehandelten Drogen und gefährlichen Streckmittel und Begleitstoffe zu bekommen. Das Risikobewusstseins bei Konsumentinnen und Konsumenten soll gefördert und durch Information (gegebenenfalls Ad-hoc-Meldung) über gefährliche Stoffe und Zusammensetzungen das Risiko von Notfällen und Todesfällen reduziert werden. Nach dem im März 2018 abgegebenen Zwischenbericht waren bei den untersuchten Proben Heroin und Kokain die am häufigsten nachgewiesenen Drogen (ca. 81%). In ca. 13 % der Proben konnte eine Mischung dieser beiden Substanzen festgestellt werden. In ca. 6% der Proben konnten keine Drogen, sondern lediglich Begleitstoffe nachgewiesen werden. In nahezu allen Proben fanden sich neben den eigentlichen Wirkstoffen auch sogenannte Begleitstoffe und Streckmittel. Heroin war in mehr als 85 % der Fälle mit Koffein und Paracetamol gestreckt. In 63 % der Kokainproben wurde das Schmerzmittel Phenacetin nachgewiesen. Knapp ein Viertel dieser Proben enthielt zusätzlich das Entwurmungsmittel Levamisol. Zeigte sich beim Kokaingehalt eine große Spanbreite von 1 bis 100 Gewichtprozent, lag der Reinheitsgehalt von Heroin mit durchschnittlich 9 Gewichtprozent im europäischen Vergleich unter den Erwartungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2018OFOF 608/1Drogenscreening für Konsumenten in den Einrichtungen im Bahnhofsviertel ermöglichenOrtsbeiratsantrag · Die_PARTEI
  2. 5. Juni 2018OMOM 3230Drogenscreening für Konsumenten in den Einrichtungen im Bahnhofsviertel ermöglichenDirektanregung
  3. 21. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1881Drogenscreening für Konsumenten in den Einrichtungen im Bahnhofsviertel ermöglichen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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