Drogenscreening für Konsumenten in den Einrichtungen im Bahnhofsviertel ermöglichen
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3230 entstanden aus Vorlage: OF 608/1 vom 22.05.2018
Betreff: Drogenscreening für Konsumenten in den Einrichtungen im Bahnhofsviertel ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in den Einrichtungen für Drogenkonsumenten im Frankfurter Bahnhofsviertel ein Drogenscreening angeboten werden kann und wie hoch die zu erwartenden Kosten dafür wären.
Begründung: In Frankfurt kommt es immer wieder zu Problemen mit stark verunreinigten Drogen. Rauschmittel werden von den Verkäuferinnen und Verkäufern mit allen möglichen Substanzen gestreckt, um eine größere Gewinnmarge zu erzielen. Konsumentinnen und Konsumenten können die Qualität ihrer Rauschmittel kaum nachprüfen, das Gesundheitsrisiko beim Konsum erhöht sich dadurch enorm. Andere Städte, z. B. Zürich (siehe http://www.saferparty.ch/) oder Wien (siehe http://www.checkyourdrugs.at) bieten ein solches "Drug Checking" bereits an, um die Gesundheitsschäden durch Drogenkonsum so gering wie möglich zu halten. Um den Frankfurter Weg konsequent weiterzugehen, wäre ein Drogenscreening hilfreich. Dadurch könnte auch erreicht werden, dass auf solche Streckmittel seltener zurückgegriffen wird, weil eine gewisse Nachverfolgungsmöglichkeit bestünde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2018OFOF 608/1Drogenscreening für Konsumenten in den Einrichtungen im Bahnhofsviertel ermöglichenOrtsbeiratsantrag · Die_PARTEI
- 5. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3230Drogenscreening für Konsumenten in den Einrichtungen im Bahnhofsviertel ermöglichenDirektanregung
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1881Drogenscreening für Konsumenten in den Einrichtungen im Bahnhofsviertel ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats