Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone!
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregungen zur Verbesserung der Sicherheit im Kirchplatz vor St. Matthias reagiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Nutzung des Platzes beim Grundstückseigentümer liegt und dass eine "Kiss-and-go-Zone" aufgrund des hohen Parkdrucks nicht eingerichtet werden kann.
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Thomas-Mann-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Vorkaufssatzung für das „Kleine Einkaufszentrum“19.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.05 Sauberes Frankfurt #cleanffm: Mittel für Personal, Sach und Dienstleistungen einstellen Durchführung einer intensiven Kampagne im Ortsbezirk 827.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Neues zu Thomas-Mann-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu
- Das Kirchengrundstück liegt an öffentlichen Straßen und öffentlichen Wegeverbindungen und ist gut erschlossen. Die in der Karte (Anlage) violett dargestellten Bereiche sind öffentliche Flächen. Die weiß dargestellten Flächen befinden sich in privater Hand. Auf dem Gelände der Kirchengemeinde sind keine Wegerechte eingetragen. Es sind lediglich Kanal-, Strom- und Leuchtenrecht sowie Versorgungsleitungsrecht Ferngasleitung einschließlich der jeweiligen Betretungsrechte eingetragen. Zu 2. und
- Der beschriebene herausnehmbare Stahlabweiser (Poller) sowie die Beschilderung "Fußgängerzone" liegen außerhalb des öffentlichen Bereichs und wurden mutmaßlich installiert, um unkontrolliertes Befahren und Abstellen von Fahrzeugen auf der Platzfläche zu unterbinden. Die Entscheidung, ob und von wem die Platzfläche befahren oder beparkt werden darf, liegt allein beim Grundstückseigentümer. Ebenso liegt hier die Entscheidung, gegebenenfalls einen abschließbaren Poller zu installieren und die Schlüssel an Berechtigte zu geben. Zu
- Der Magistrat kann hier nicht initiativ tätig werden. Die Einrichtung einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt muss vorab zwischen der Kirchengemeinde und der Branddirektion vereinbart werden. Für ein entsprechendes Schild sowie gegebenenfalls eine abschließbare Abpollerung ist die Kirchengemeinde zuständig. Zu
- Der Magistrat sieht von der Einrichtung einer "Kiss-and-go-Zone" in der Stichstraße ab, da hier bereits ein hoher Parkdruck herrscht. Die Situation würde sich durch den Wegfall von Parkplätzen für die angeregte "Kiss-and-go-Zone" weiter verschärfen. Die zu erwartende ständige Missachtung einer "Kiss-and-go-Zone" würde zudem eine neue Problemstelle schaffen. Eine Bring- und Abholzone für die kirchlichen Einrichtungen kann aus Sicht des Magistrats auf der Fläche der Kirchengemeinde eingerichtet werden. Dies gilt auch für die Schaffung von Parkmöglichkeiten für das Personal der Gemeinde (siehe auch Punkt 2.). Zu
- Der Magistrat kann das verbogene Schild "Fußgängerzone" am Zugang zur Fläche der Kirchengemeinde auf deren Wunsch im Rahmen seiner laufenden Straßenunterhaltungsarbeiten austauschen. Der Magistrat weist darauf hin, dass sich die Anregung im Wesentlichen auf die Liegenschaft der Kirchengemeinde bezieht. Bei einem möglichen Ortstermin ist daher aus Sicht des Magistrats in erster Linie eine Vertretung der Kirchengemeinde einzubeziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2021OFOF 11/8Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone!Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 10. Juni 2021OMOM 254Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone!Direktanregung
- 11. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1866Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab