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Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1858

Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims Um die Situation der zentral gelegenen Gewerbeflächen in Griesheim zu prüfen und evtl. neue planerische Ziele zu entwickeln, wird zurzeit eine Untersuchung durchgeführt. Das Untersuchungsgebiet wird östlich durch die Waldschulstraße, nördlich durch die Mainzer Landstraße, westlich durch die Straße In der Schildwacht, daran anschließend der nördliche Bereich der Lärchenstraße bis zur Elektronstraße und südlich durch die Bahnanlagen begrenzt. Es wird eine ausführliche Bestandsaufnahme und -analyse durchgeführt, deren Bewertung das weitere Vorgehen und die daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen ergeben. Hierzu wird der Magistrat zur gegebenen Zeit berichten. Sollten bei der Untersuchung ungenehmigte Nutzungen festgestellt werden, wird die Einleitung bauordnungsrechtlicher Verfahren notwendig. Der ältere Teil Griesheims südlich der Bahnanlagen ist durch Bebauungspläne überwiegend als Mischgebiet festgesetzt. Gemäß § 6 Baunutzungsverordnung dienen Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Diese Nutzungsmischung hat gegenüber allgemeinen und reinen Wohngebieten verschiedene städtebauliche Vorteile für zentrale Gebiete, vor allem für die Nahversorgung der Bevölkerung, aber auch für kleinere, wohnverträgliche Betriebe. Sie trägt zu der erwünschten städtebaulichen Vielfalt und der Belebung der Ortsteile bei. Da es sich bei Mischgebieten in der Regel um vorhandene städtebauliche Strukturen handelt, werden sowohl die Wohnnutzung wie auch die nicht störende gewerbliche Nutzung geschützt. Es g ilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Eine einseitige planungsrechtliche Ausrichtung zur Stärkung der Wohnnutzung hätte unter Umständen eine unzulässige Einschränkung bestehender Betriebe und ihrer Rechte zur Folge.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juli 2012OFOF 470/6Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft GriesheimsOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. August 2012OMOM 1393Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft GriesheimsDirektanregung
  3. 7. Dezember 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1858Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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