Einheitliches Verfahren für das Aufstellen von behindertengerechten Toiletten bei öffentlichen Veranstaltungen in Frankfurt
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 184
Betreff: Einheitliches Verfahren für das Aufstellen von behindertengerechten Toiletten bei öffentlichen Veranstaltungen in Frankfurt Die Auf- bzw. Bereitstellung behindertengerechter Toiletten liegt in der Verantwortung des jeweiligen Veranstalters/Erlaubnisadressaten und ist als Auflage in den diesbezüglich durch das Service-Center Veranstaltungen erteilten Erlaubnissen enthalten. Dieses Verfahren wird seit Jahren entsprechend umgesetzt und ist somit den in der Regel jährlich wiederkehrenden Erlaubnisnehmern auch bekannt. Hinsichtlich der angeregten Leitbeschilderung für Toiletten im Außenbereich existieren keine entsprechenden rechtlichen Grundlagen zu einer bindenden und dadurch sanktionierbaren Beordnung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2011OFOF 51/11Einheitliches Verfahren für das Aufstellen von behindertengerechten Toiletten bei öffentlichen Veranstaltungen in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Oktober 2011OMOM 428Einheitliches Verfahren für das Aufstellen von behindertengerechten Toiletten bei öffentlichen Veranstaltungen in FrankfurtDirektanregung
- 27. Januar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 184Einheitliches Verfahren für das Aufstellen von behindertengerechten Toiletten bei öffentlichen Veranstaltungen in FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab