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Digitalisierung der Frankfurter Schulen

Vorlagentyp: STMagistrat
138 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Digitalisierung der Frankfurter Schulen vorangetrieben, indem er WLAN an Schulen eingeführt hat und Schülerlaptops bereitstellt. Dies soll sicherstellen, dass alle Schüler, unabhängig von ihren persönlichen Geräten, am Unterricht teilnehmen können. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die digitale Bildung zu verbessern und die Chancengleichheit zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

  1. pädagogische Begründung für WLAN

Im April 2019 wurde an 14 Frankfurter Pilotschulen WLAN, auf Basis zentral gemanagter Netzwerkinfrastrukturen der Stadt Frankfurt, auf Beschluss der STVV vom 31.01.2019 (M230) eingeführt. Am 02.07.2020 wurde durch die STVV beschlossen (M 78), alle Frankfurter Schulen unter Nutzung der Fördermittel des Digitalpaktes mit einem städtischen WLAN auszustatten. Eine "pädagogische Begründung" der Schulen zum Erhalt des städtischen WLAN ist aufgrund dieser Beschlüsse beim Schulträger nicht erforderlich.

Es ist auch keine "pädagogische Begründung" zum Erhalt von schnellem Internet erforderlich. Dies wurde bereits mit dem verabschiedeten integrierten Schulentwicklungsplan 2015-2019 (M 93) mit der Maßnahme M402 beschlossen.

Ggf. steht die Anfrage des Ortsbeirates 1 zu einer "pädagogische Begründung" im Zusammenhang mit den Beantragungen des DigitalPakts. Diese Anforderungen bestehen nicht seitens des Schulträgers, sondern durch die Förderrichtlinie zum DigitalPakt, die von Bund und Land verpflichtend vorgegeben ist. Grundlage jeglicher über den DigitalPakt zu finanzierenden IT-Ausstattung sind die Medienkonzepte der Schulen. Die Basis dazu bilden sogenannte pädagogisch-technische Einsatzkonzepte.

Tz 10.04 der Förderrichtlinie "zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024" besagt:

"Dem Antrag ist darüber hinaus ein Medienbildungskonzept der Schule beizufügen, das die folgenden Angaben enthalten und im Fall der öffentlichen Schulträger außerdem mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmt sein muss:

a) eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung,

b) ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept sowie

c) eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte.

Dem Antrag eines öffentlichen Schulträgers muss eine Bestätigung des Staatlichen Schulamtes dafür beigefügt sein, dass die Maßnahme, für die die Förderung beantragt wird, hinsichtlich der in Buchst. b und c genannten Voraussetzungen auf das Medienkonzept abgestimmt ist."

  1. Einrichtung einer Taskforce "Digitalisierung der Frankfurter Schulen"

Die Einrichtung einer Taskforce "Digitalisierung der Frankfurter Schulen" wird die Umsetzungsgeschwindigkeit und Effizienz der beschlossenen Maßnahmen nicht beschleunigen.

Die Fördermittel, und damit die Umsetzung des Digitalpakt, sind bis zum 31.12.2024 zu verwenden. Alle dazu erforderlichen Anträge, abgestimmt mit Schulen und Staatlichem Schulamt, waren bis zum 31.01.2021 einzureichen. Die Maßnahmen basieren auf bereits erstellten Konzepten und definierten Hardwarewarenkörben. Beispielsweise das städtische WLAN für Frankfurter Schulen oder das "IT-Ausstattungskonzept im pädagogischen Bereich (M404)", welches unter Beteiligung von Schulen, dem Medienzentrum Frankfurt e.V., dem Dezernat Medien der Hess. Lehrkräfteakademie, der Fachberatung Medienbildung, des Staatlichen Schulamtes und des Stadtschulamtes erarbeitet wurde. Für sämtliche förderfähige Maßnahmen ist der Schulträger verpflichtet, den Support zu gewährleisten. Dies ist in allen vorhandenen Konzepten berücksichtigt.

Eine weitere Erhöhung der Umsetzungsgeschwindigkeit ist aus folgenden Gründen nicht möglich:

Die Gesamtinfrastrukturgröße der Stadt Frankfurt mit ihren über 169 Schulen an ca. 180 Standorten ist zu groß, um an allen Schulen alle Maßnahmen gleichzeitig vornehmen zu können. Oftmals gehen Maßnahmen mit zusätzlichen Verkabelung und Montagearbeiten einher (z.B. WLAN, Präsentationstechnik etc.). Dabei sind bereits bei Planungsaufnahme viele zeitaufwendige Vororttermine erforderlich.

Gemäß dem Beschluss durch die STVV (M 78) vom 02.07.2020 sollten ursprünglich ca. 35 Schulen pro Jahr mit WLAN ausgestattet werden. Hier wurde bereits die Umsetzungsgeschwindigkeit erheblich forciert, sodass seit Januar 2023 alle Schulen eine Ausstattung mit WLAN erhalten haben.

Die Konjunkturpakte, gerade im Bildungsbereich, führen zu einer Bundesweit zeitgleicher hohen Nachfrage an Produkten und Dienstleistungen. Dies führt bei den Beschaffungen zu Engpässen. Zusätzlich waren durch die Corona-Pandemie die Lieferengpässe verstärkt, noch immer kommt es zu Unterbrechungen der Lieferketten. Des Weiteren besteht ein Bundesweit hoher Bedarf an Hardware und Dienstleistungen zur Umsetzung von HomeOffice Lösungen.

Das Antragsverfahren des Digitalpaktes ist aufwendig und bindet zusätzliche Personalressourcen.

Die Erweiterungen des Digitalpaktes in den Annexen I, II und III (über 9.000 mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, über 7.000 Endgeräte für Lehrkräfte sowie Dienstleisterbeauftragungen) und deren Umsetzung bindet weitere zusätzliche Personalressourcen.

  1. Zulässigkeit von Eigeninitiativen zwecks Anschaffung von WLAN-Routern

Die Ausstattung der Schulen mit WLAN, beschlossen in der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020 (M 78), erfolgte nach einem von den Ämtern 16 und 40 gemeinsam entwickelten Konzept. Ein Betrieb von schulseitig beschafften aktiven Netzkomponenten (Router, Switches, Hubs oder WLAN-Accesspoints) innerhalb des pädagogischen Netzes ist aus Gründen der IT-Sicherheit und der Betriebsverantwortung durch das Amt 16 untersagt.

So lange Schulen nicht über das städtische WLAN verfügen, können Eigenlösungen zum Einsatz kommen, wenn sie technisch nicht an die städtische Netzwerkinfrastruktur angebunden werden.

Damit sind Eigeninitiativen von Eltern, Fördervereinen, Privatpersonen etc. zwecks Anschaffung von WLAN-Routern und/oder Cubes möglich.

Allerdings können die Ämter 16 und 40 weder Unterstützung bei der Einrichtung noch im Betrieb Support leisten, da alle Ressourcen mit der Umsetzung des städtischen WLANs ausgelastet sind.

Mögliche Eigeninitiativen zur Bereitstellung von WLAN, damit einhergehend ist ein zusätzlicher Internetzugang erforderlich, müssen allerdings die gesetzlichen Auflagen zu Jugendschutz, Telemediengesetz, Haftung etc. berücksichtigen. Den Schulleiterinnen und Schulleitern wird bei Eigeninitiativen dringend empfohlen, sich vorher mit dem schulischen Datenschutzbeauftragten sowie der Dienst- und Fachaufsicht der Schulen (Staatliches Schulamt Frankfurt) abzustimmen.

Nach der Einführung des städtischen Schul-WLANs dürfen die Lösungen durch Eigeninitiativen nicht weiterbetrieben werden. Der Parallelbetrieb von mehreren WLAN-Netzen führt zu Störungen bzw. Problemen, u.a. durch Überlagerung der in Anzahl begrenzten Funkkanäle. Der Schulträger kann so nicht den reibungslosen Betrieb der städtischen Infrastruktur gewährleisten.

Die Maßnahmen durch Eigeninitiativen sind im Sinne des Digitalpaktes nicht förderfähig.

  1. Schülerlaptops ohne Betriebssystem/ Einrichtung

Schülerinnen und Schülern ohne eigene Geräte sollte mit den Schülerlaptops schnellstens die Möglichkeit gegeben werden, bei einer geteilten Präsenz am Unterricht von zuhause aus teilnehmen zu können.

Die beschafften Notebooks sind werkseitig mit dem Betriebssystem Windows 10 vorinstalliert und lizenziert, gleichzusetzen mit einem Gerät aus dem regulären Handel. Für die Notebooks besteht ein 5-jähriger Vorortservice des Herstellers bei Hardwaredefekten.

Damit erhalten bisher benachteiligten Schülerinnen und Schülern ohne mobile Endgeräte die gleichen Voraussetzungen für ihre häusliche Umgebung wie die Schülerinnen und Schülern, die bereits über private Endgeräte verfügen.

Zwischenzeitlich wurde ein Supportkonzept erstellt, in dem diese Geräte sowohl an der Schule im pädagogischen Netz betrieben als auch im HomeSchooling Verwendung finden können.

Ab 11.02.2021 wurde bereits an der ersten Schule damit begonnen die Geräte in diesen Support überführt.

Das Medienzentrum Frankfurt hat für die Übergangszeit den Schülerinnen und Schüler eine Homepage eingerichtet, um das schnelle Auffinden der richtigen Downloadseiten zur Eigeninstallation von benötigter Software zu ermöglichen. Dies betrifft Lernende mit privaten Endgeräten sowie Lernende mit bereitgestellten Schülerlaptops gleichermaßen.

https://medienzentrum-frankfurt.de/easyblog-aktuelles- template/ratgeber-zum-umgang-mit-den-laptops-fuer-die-lernenden

Alle Frankfurter Schulen wurden zuletzt mit E-Mail vom 09.11.2020 über folgendes Informiert:

Das Sofortausstattungsprogramm für mobile Endgeräte wurde aufgrund der COVID-19 Pandemie initiiert, um Präsenzunterricht durch gute digitale Angebote im Distanzunterricht zu ergänzen. So sollen die Rahmenbedingungen für das digital gestützte Lernen in der häuslichen Umgebung verbessert werden. Daher sollen diese mobilen Endgeräte Schülerinnen und Schülern ohne eigene Geräte als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden. Damit soll Schülerinnen und Schülern ohne eigene Geräte nun die Möglichkeit gegeben werden, bei einer geteilten Präsenz am Unterricht von zuhause aus teilnehmen zu können.

Die beschafften Notebooks sind werkseitig mit dem Betriebssystem Windows 10 vorinstalliert und lizenziert, gleichzusetzen mit einem Gerät aus dem regulären Handel. Für die Notebooks besteht ein 5-jähriger Vorortservice des Herstellers bei Hardwaredefekten. Störungsmeldungen können durch die Schule aufgegeben werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen dazu das Gerät in der Schule abgeben.

Das Betriebssystem verfügt über einen integrierten Virenschutz (Windows Defender). Für Videokonferenzen oder Cloudsysteme (z.B. Schulportal Hessen) steht ein entsprechender Browser (Edge) zur Verfügung bzw. weitere (z.B. Firefox, Chrome etc.) können eigenständig nachinstalliert werden. Webcam, Mikrofon und Lautsprecher sind im Gerät integriert. Für Textverarbeitung können kostenfreie Produkte (Open Office, LibreOffice etc.) eigenständig durch die Schülerinnen und Schüler installiert werden.

Damit erhalten bisher benachteiligten Schülerinnen und Schülern ohne mobile Endgeräte die gleichen Voraussetzungen für ihre häusliche Umgebung wie die Schülerinnen und Schülern, die bereits über private Endgeräte verfügen.

Der Magistrat hat ein IT-Support-Konzept erarbeitet, der die Schulen sukzessive unterstützen und entlasten soll. Das IT-Support-Konzept liegt den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Januar 2021OFOF 1293/2Digitalisierung der Frankfurter SchulenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. Januar 2021OMOM 7078Digitalisierung der Frankfurter SchulenDirektanregung
  3. 28. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 138 Wochen
    STST 1831Digitalisierung der Frankfurter Schulen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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