Digitalisierung der Frankfurter Schulen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Digitalisierung der Frankfurter Schulen zu prüfen und zu berichten, ob die Ausstattung mit WLAN und schnellem Internet als Sonderbedarf behandelt wird. Ziel ist es, die technische Ausstattung der Schulen zu verbessern und die Umsetzungsgeschwindigkeit zu erhöhen.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Schulleiterinnen und Schulleiter der Frankfurter Schulen für die Ausstattung ihrer Schulen mit WLAN und schnellem Internet tatsächlich eine sogenannte "pädagogische Begründung" schreiben und mittels des Staatlichen Schulamts beim Stadtschulamt einreichen müssen und diese Standardausstattung einer jeden Schule im 21. Jahrhundert somit faktisch noch als "Sonderbedarf" behandelt wird. Wenn die Prüfung dies bestätigt, wird um entsprechende Überarbeitung der zugrunde liegenden Verwaltungsvorschriften gebeten, mit dem Ziel, solche grundlegenden und selbstverständlichen technischen Ausstattungsmerkmale einer Schule zukünftig nicht mehr begründen zu müssen; 2. ob die Einrichtung einer Taskforce "Digitalisierung der Frankfurter Schulen" mit Vertretern des Schulamtes und Praktikern aus den Frankfurter Schulen (interessierte Schulleiterinnen und Schulleiter, aber auch entsprechend technikaffine Lehrkräfte) ein sinnvoller Ansatz sein kann, die Umsetzungsgeschwindigkeit und Effizienz der beschlossenen Maßnahmen an den Frankfurter Schulen zu erhöhen. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten; 3. ob es Schulleiterinnen und Schulleitern untersagt ist, Eigeninitiativen von Eltern, Fördervereinen, Privatpersonen etc. zwecks Anschaffung von WLAN-Routern und/oder Cubes zu unterstützen, was faktisch eine schnelle Ausstattung der Schulen mit WLAN verhindert; 4. ob die vom Stadtschulamt an die Schulen herausgegebenen Schülerlaptops prinzipiell ohne Betriebssystem/-software ausgeliefert wurden und somit die Schulleiterinnen und Schulleiter zunächst für die Einrichtung der Laptops vor Übergabe an die Schülerinnen und Schüler zuständig waren. Bei positivem Prüfungsergebnis und einer solchen Verantwortungsübergabe an die Schulen wird um die Einrichtung einer speziellen IT-Fachkraft an jeder Schule gebeten, die für Wartung und Instandhaltung der Geräte zuständig ist, da dies nicht neben dem eigentlichen Kerngeschäft des Unterrichts zu leisten ist.
Begründung
Die genannten Punkte bzw. Fragen sind das Ergebnis einer Vielzahl von Gesprächen verschiedener Ortsbeiratsmitglieder mit Schulleitungen und Schulelternbeiräten in ganz Frankfurt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2021OFOF 1293/2Digitalisierung der Frankfurter SchulenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7078Digitalisierung der Frankfurter SchulenDirektanregung
- 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 138 WochenSTST 1831Digitalisierung der Frankfurter SchulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf21 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1