Digitalisierung der Frankfurter Schulen
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Digitalisierung der Frankfurter Schulen zu fördern, indem die Notwendigkeit pädagogischer Begründungen für WLAN-Ausstattungen überprüft wird. Zudem wird die Einrichtung einer Task Force zur Effizienzsteigerung der Maßnahmen vorgeschlagen. Das erwartete Ergebnis ist eine schnellere und unkomplizierte Umsetzung der digitalen Infrastruktur in Schulen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Schulleiterinnen und Schulleiter der Frankfurter Schulen für die Ausstattung ihrer Schulen mit WLAN bzw. schnellem Internet tatsächlich eine sog. "pädagogische Begründung" schreiben und mittels des Staatlichen Schulamts beim Stadtschulamt einreichen müssen, und diese Standardausstattung einer jeden Schule im 21. Jahrhundert somit faktisch noch als "Sonderbedarf" behandelt wird. Wenn die Prüfung dies bestätigt, wird um entsprechende Überarbeitung der zugrundeliegenden Verwaltungsvorschriften gebeten mit dem Ziel, solche grundlegenden und selbstverständlichen technischen Ausstattungsmerkmale einer Schule zukünftig nicht mehr begründen zu müssen. 2. ob die Einrichtung einer Task Force "Digitalisierung der Frankfurter Schulen" mit Vertretern des Schulamtes und Praktikern aus den Frankfurter Schulen (interessierte Schulleiterinnen und Schulleiter aber auch entsprechend technikaffine Lehrkräfte) ein sinnvoller Ansatz sein kann, die Umsetzungsgeschwindigkeit und Effizienz der beschlossenen Maßnahmen an den Frankfurter Schulen zu erhöhen. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten. 3. ob es Schulleiterinnen und Schulleitern untersagt ist, Eigeninitiativen von Eltern, Fördervereinen, Privatpersonen etc. zwecks Anschaffung von WLAN-Routern und/oder -cubes zu unterstützen, was faktisch eine schnelle Ausstattung der Schulen mit WLAN verhindert. 4. ob die vom Stadtschulamt an die Schulen herausgegebenen Schüler-Laptops prinzipiell ohne Betriebssystem/-software ausgeliefert wurden und somit die Schulleiterinnen und Schulleiter zunächst für die Einrichtung der Laptops vor Übergabe an die Schülerinnen und Schüler zuständig waren. Bei positivem Prüfungsergebnis und einer solchen Verantwortungsübergabe an die Schulen wird um die Einrichtung einer speziellen IT-Fachkraft an jeder Schule gebeten, die für Wartung und Instandhaltung der Geräte zuständig ist, da dies nicht neben dem eigentlichen Kerngeschäft des Unterrichts zu leisten ist.
Begründung
Die genannten Punkte bzw. Fragen sind das Ergebnis einer Vielzahl von Gesprächen verschiedener Ortsbeiratsmitglieder mit Schulleitungen und Schulelternbeiräten in ganz Frankfurt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2021Sie sind hierOFOF 1293/2Digitalisierung der Frankfurter SchulenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2021OMOM 7078Digitalisierung der Frankfurter SchulenDirektanregung
- 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 138 WochenSTST 1831Digitalisierung der Frankfurter SchulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1., 2. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, 3 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 3 SPD, 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung)