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Kein Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten im Gallus und Gutleutviertel

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1831

Betreff: Kein Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten im Gallus und Gutleutviertel Zu 1. und 2.: § 12 Absatz 3a Nummer 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt u. a., dass für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässigem Gesamtgewicht innerhalb geschlossener Ortschaften - in reinen und allgemeinen Wohngebieten - in Sondergebieten, die der Erholung dienen, - in Kurgebieten und - in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht zulässig ist. Der regionale Flächennutzungsplan weist den in der Anfrage genannten Bereich überwiegend als Wohngebiet aus. Eine weitere Beschilderung hierzu ist nicht erforderlich.

Zu 3.: Nächtliche Verkehrskontrollen können nicht durchgeführt werden, da die Städtische Verkehrspolizei montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr und samstags von 09:30 Uhr bis 18:00 Uhr im Dienst ist. Samstags muss sich die Überwachung hauptsächlich auf den verkehrsreichen Innenstadtbereich konzentrieren, da die personelle Situation keine umfassende Überwachung zulässt. Sonntags ist die Städtische Verkehrspolizei lediglich anlassbezogen zu Großveranstaltungen im Dienst.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. April 2018OFOF 594/1Kein Parken von Fahrzeugen über 2,8 t in Wohngebieten im Gallus und GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · U.B.
  2. 8. Mai 2018OAOA 255Kein Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten im Gallus und GutleutviertelAnregung
  3. 17. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 1831Kein Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten im Gallus und Gutleutviertel
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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