Kein Parken von Fahrzeugen über 2,8 t in Wohngebieten im Gallus und Gutleutviertel
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Wohngebieten im Gallus und Gutleutviertel Es fällt auf, dass in den innenstadtnahen Wohngebieten, in denen ohnehin großer Parkdruck herrscht, zunehmend mehr gewerbliche Fahrzeuge den Straßenraum als Parkplatz nutzen. Hierbei handelt es sich nicht nur um Pkw, die als Dienstfahrzeuge auch privat genutzt werden, oder um Kleintransporter und Wohnmobile. Vielmehr fällt auf, dass vermehrt größere Transporter, Lkw, Zugmaschinen, Busse u.ä. in den Wohnstraßen parken. Jedes dieser Fahrzeuge benötigt den Parkraum mehrerer Pkw und verengt den Straßenraum sowie häufig auch die Gehwege und stört die Sichtbeziehungen, die sicheres Queren von Straßen ermöglichen. Zudem werden beim Auffahren auf Gehwege die Bordsteine beschädigt. Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert: 1. ein Parkverbot für Fahrzeuge über 2,8 t in Wohngebieten bzw. Wohnstraßen auszuweisen; 2. in den Wohngebieten / Wohnstraßen mit entsprechender Beschilderung oder anderen geeigneten Maßnahmen darauf hinzuweisen; 3. im Rahmen der Verkehrsüberwachung (insbesondere in Abendstunden und am Wochenende) gegen diese gewerblichen Parker vorzugehen. Begründung: Der Parkdruck in den Wohngebieten ist enorm; die großen gewerblichen Fahrzeuge verstärken ihn. Besonders betroffen ist im Gallus die Frankenallee zwischen Galluswarte und Homburger Damm mit ihren Nebenstraßen.
Inhalt
Antrag vom 20.04.2018, OF 594/1
Betreff: Kein Parken von Fahrzeugen über 2,8 t in Wohngebieten im Gallus und Gutleutviertel Es fällt auf, dass in den innenstadtnahen Wohngebieten, in denen ohnehin großer Parkdruck herrscht, zunehmend mehr gewerbliche Fahrzeuge den Straßenraum als Parkplatz nutzen. Hierbei handelt es sich nicht nur um Pkw, die als Dienstfahrzeuge auch privat genutzt werden, oder um Kleintransporter und Wohnmobile. Vielmehr fällt auf, dass vermehrt größere Transporter, Lkw, Zugmaschinen, Busse u.ä. in den Wohnstraßen parken. Jedes dieser Fahrzeuge benötigt den Parkraum mehrerer Pkw und verengt den Straßenraum sowie häufig auch die Gehwege und stört die Sichtbeziehungen, die sicheres Queren von Straßen ermöglichen. Zudem werden beim Auffahren auf Gehwege die Bordsteine beschädigt. Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert: 1. ein Parkverbot für Fahrzeuge über 2,8 t in Wohngebieten bzw. Wohnstraßen auszuweisen; 2. in den Wohngebieten / Wohnstraßen mit entsprechender Beschilderung oder anderen geeigneten Maßnahmen darauf hinzuweisen; 3. im Rahmen der Verkehrsüberwachung (insbesondere in Abendstunden und am Wochenende) gegen diese gewerblichen Parker vorzugehen.
Begründung: Der Parkdruck in den Wohngebieten ist enorm; die großen gewerblichen Fahrzeuge verstärken ihn. Besonders betroffen ist im Gallus die Frankenallee zwischen Galluswarte und Homburger Damm mit ihren Nebenstraßen.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2018Sie sind hierOFOF 594/1Kein Parken von Fahrzeugen über 2,8 t in Wohngebieten im Gallus und GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · U.B.
- 8. Mai 2018OAOA 255Kein Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten im Gallus und GutleutviertelAnregung
- 17. September 2018Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1831Kein Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten im Gallus und GutleutviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B. gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)