Kein Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten im Gallus und Gutleutviertel
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung vom 08.05.2018, OA 255 entstanden aus Vorlage: OF 594/1 vom 20.04.2018
Betreff: Kein Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten im Gallus und Gutleutviertel Es fällt auf, dass in den innenstadtnahen Wohngebieten, in denen ohnehin großer Parkdruck herrscht, zunehmend mehr gewerbliche Fahrzeuge den Straßenraum als Parkplatz nutzen. Hierbei handelt es sich nicht nur um Pkw, die als Dienstfahrzeuge auch privat genutzt werden, oder um Kleintransporter und Wohnmobile. Vielmehr fällt auf, dass vermehrt größere Transporter, Lkw, Zugmaschinen, Busse u. Ä. in den Wohnstraßen parken. Jedes dieser Fahrzeuge benötigt den Parkraum mehrerer Pkw, verengt den Straßenraum sowie häufig auch die Gehwege und stört die Sichtbeziehungen, die ein sicheres Queren der Straße ermöglichen. Zudem werden beim Auffahren auf Gehwege die Bordsteine beschädigt. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. ein Parkverbot für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen in Wohngebieten bzw. Wohnstraßen auszuweisen; 2. in den Wohngebieten bzw. Wohnstraßen mit einer entsprechenden Beschilderung oder anderen geeigneten Maßnahmen auf das Parkverbot hinzuweisen; 3. im Rahmen der Verkehrsüberwachung (insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende) gegen diese gewerblichen Parker vorzugehen.
Begründung: Der Parkdruck in den Wohngebieten ist enorm; die großen gewerblichen Fahrzeuge verstärken ihn. Besonders betroffen ist im Gallus die Frankenallee mit ihren Nebenstraßen zwischen Galluswarte und Homburger Damm. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2018OFOF 594/1Kein Parken von Fahrzeugen über 2,8 t in Wohngebieten im Gallus und GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · U.B.
- 8. Mai 2018Sie sind hierOAOA 255Kein Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten im Gallus und GutleutviertelAnregung
- 17. September 2018Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1831Kein Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten im Gallus und GutleutviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)