Verkehrssicherheit Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße mit Blick auf die Kitas in der Erlenstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anfrage zur Verkehrssicherheit an der Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße geantwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" in Tempo 30-Zonen gilt und keine Änderungen vorgenommen werden können. Zudem sind Fußgängerüberwege in solchen Zonen nicht erforderlich, insbesondere aufgrund der aktuellen Verkehrssituation.
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Savignystraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Beleuchtung in der Savignystraße21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verbesserung der Beleuchtung an Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main01.12.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Verbesserung der Beleuchtung an Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main, K. d. ö. R.17.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Savignystraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Kreuzung Neue Niedenau / Savignystraße / Erlenstraße befindet sich in einer Tempo 30-Zone. In Tempo 30-Zonen gilt die Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links". Andere Regelungen würden dem Charakter dieser Zonen widersprechen. Lediglich leistungsfähige Verkehrsstraßen oder die Belange des Buslinienverkehrs sind in Tempo 30-Zonen als Vorfahrtsstraßen zu berücksichtigen. Zur besseren Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung wurde auf der Fahrbahn eine Blockmarkierung vorgenommen. Dem Wunsch nach Änderung der Vorfahrtsregelung kann daher nicht entsprochen werden. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen grundsätzlich entbehrlich. Diese dürfen nach der R-FGÜ 2001 nur dort eingerichtet werden, wo eine bestimmte Menge an zu Fuß Gehenden auf eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen trifft. Diese Zahlen müssen durch eine aktuelle Verkehrszählung nachgewiesen werden. Zusätzlich sind Fußgängerüberwege gemäß der Richtlinie entsprechend zu beleuchten. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation (weniger Verkehr) werden derzeit keine Verkehrszählungen beauftragt und durchgeführt, da sie keine adäquaten Ergebnisse liefern würden. Daher kann dem Wunsch nach Einrichtung von Fußgängerüberwegen derzeit nicht entsprochen werden. Kinder, auch im Vorschulalter, sollen in Bewegung sein und frühzeitig lernen, sich im Verkehr sicher fortzubewegen. Der Magistrat hat zu diesem Thema die Kampagne "Schulweg-Safari" ins Leben gerufen. Informationen hierüber sind unter www.schulweg-safari.de abrufbar. Unter der Adresse https://frankfurt.de/aktuelle-meldung/strassenverkehrsamt/die-verkehrserziehung-ist-wieder-da sind weitere Informationen zur Verkehrserziehung zu finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2020OFOF 1108/2Verkehrssicherheit Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße mit Blick auf die Kitas in der ErlenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Juni 2020OMOM 6252Verkehrssicherheit Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße mit Blick auf die Kitas in der ErlenstraßeDirektanregung
- 12. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1827Verkehrssicherheit Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße mit Blick auf die Kitas in der ErlenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab