Tempo 30 in der Westerbachstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1822
Betreff: Tempo 30 in der Westerbachstraße Die Abweichung von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h ist nur nach Maßgabe des § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) möglich. Insbesondere muss auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen. Bei Anordnungen wegen einer besonderen Gefahrenlage kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur Streckenabschnitte in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt oder wenn der Zugang einer Kita oder Grundschule und Sekundarstufe I unmittelbar von der betreffenden Straße aus erfolgt. Diese Voraussetzungen liegen in dem benannten Bereich nicht vor. Der Magistrat bittet daher um Verständnis, dass er der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprechen kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2016OFOF 174/6Tempo 30 in der WesterbachstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Oktober 2016OMOM 609Tempo 30 in der WesterbachstraßeDirektanregung
- 19. Dezember 2016Sie sind hierSTST 1822Tempo 30 in der WesterbachstraßeStellungnahme
- 29. Dezember 2017OFOF 579/6Sossenheim: Tempo 30 auf der WesterbachstraßeOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 16. Januar 2018OMOM 2592Sossenheim: Tempo 30 auf der WesterbachstraßeDirektanregung
- 4. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 88 WochenSTST 847Sossenheim: Tempo 30 auf der WesterbachstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab