Tempo 30 in der Westerbachstraße
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Carl-Sonnenschein-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Frankfurter Westen: Digitale Haltestellenanzeigen schaffen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Carl-Sonnenschein-Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 609 entstanden aus Vorlage: OF 174/6 vom 25.08.2016
Betreff: Tempo 30 in der Westerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die in der Straßenfolge Westerbachstraße/Alt-Sossenheim/Kurmainzer Straße zwischen der Carl-Sonnenschein-Straße und dem Dunantring gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h bis zur Westerbachstraße 210 zu verlängern.
Begründung: Die in der Straßenfolge Westerbachstraße/Alt-Sossenheim/Kurmainzer Straße zwischen der Carl-Sonnenschein-Straße und dem Dunantring gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h hat die Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich verbessert und den Fahrzeuglärm vermindert. Diese Verbesserungen sollen auch zwischen der Anschlussstelle der A 648 und der Carl-Sonnenschein-Straße ermöglicht werden. Deshalb ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch in diesem Bereich sinnvoll und notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2016OFOF 174/6Tempo 30 in der WesterbachstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Oktober 2016Sie sind hierOMOM 609Tempo 30 in der WesterbachstraßeDirektanregung
- 19. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1822Tempo 30 in der WesterbachstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats