Sossenheim: Tempo 30 auf der Westerbachstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 847
Betreff: Sossenheim: Tempo 30 auf der Westerbachstraße Die Abweichung von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Insbesondere muss auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen. Bei Anordnungen wegen einer besonderen Gefahrenlage kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur zweierlei Streckenabschnitte in Betracht: Entweder muss das Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegen oder es muss von der betreffenden Straße aus einen unmittelbaren Zugang einer Kita oder Schule der Grundstufe bzw. Sekundarstufe I geben. Diese Voraussetzungen liegen in dem vom Ortsbeirat benannten Bereich nicht vor. Ein Unfallschwerpunkt liegt ebenfalls nicht vor. Bei der Westerbachstraße handelt es sich zudem um eine Grundnetzstraße, die sich aufgrund des Verkehrsaufkommens, der fehlenden baulichen Eignung (zu breit, zu gradlinig), sowie der Nutzung durch öffentliche Verkehrsmittel nicht für eine Ausweisung der Tempo 30 eignet. Eine Temporeduzierung auf der vom ÖPNV befahrenen Westerbachstraße würde außerdem zu Fahrzeitverlängerungen führen, was sich auch nachteilig auf die Betriebsqualität auswirken würde. Hinsichtlich der Anregung des Ortsbeirats, den Enforcement-Trailer für Geschwindigkeitskontrollen einzusetzen, hat der Magistrat zwei Standorte für Messungen im Abschnitt zwischen der Wilhelm-Fay-Straße und der BAB 648 bei der Hessischen Polizeiakademie beantragt. Die Polizeiakademie muss die Standorte genehmigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Dezember 2016STST 1822Tempo 30 in der WesterbachstraßeStellungnahme
- 29. Dezember 2017OFOF 579/6Sossenheim: Tempo 30 auf der WesterbachstraßeOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 16. Januar 2018OMOM 2592Sossenheim: Tempo 30 auf der WesterbachstraßeDirektanregung
- 4. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 847Sossenheim: Tempo 30 auf der WesterbachstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab