Ampelblitzer II
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1812
Betreff: Ampelblitzer II Die Entscheidung, an welchen Standorten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungs-anlagen installiert werden, erfolgt in enger Abstimmung mit der Polizei und der Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU). Besonders kritische Punkte, auch belegt durch Unfallstatistiken der Polizei, besitzen hierbei Priorität. Hiernach ist ein "Ampelblitzer" an der Kreuzung Ratsweg/Am Riederbruch in der Vorauswahl für 2013 nicht vorgesehen. Für die Jahre 2014 und 2015 ist noch keine Entscheidung getroffen. Wie vom Ortsbeirat gewünscht, wird unter den eingangs genannten Prämissen die konkret benannte Stelle mit begutachtet und in die Überlegungen mit einbezogen werden. Unabhängig davon wurde der Hinweis zu den vermehrten Rotlichtverstößen an die Polizei weitergeleitet, damit von dort aus erforderlichenfalls mobile Rotlichtkontrollen durchgeführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012OFOF 164/4Ampelblitzer IIOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. August 2012OMOM 1405Ampelblitzer IIDirektanregung
- 3. Dezember 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1812Ampelblitzer IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab