Solidarität, Hilfe und Integration: Ukraine-Hilfe gut organisieren
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Organisation der Ukraine-Hilfe in Frankfurt am Main. Es werden Maßnahmen zur Unterbringung, Integration und Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine vorgestellt, um deren schnelle Eingliederung in die Gesellschaft zu fördern.
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Emil-von-Behring-Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
- Emil-von-Behring-Straße / Ecke Lurgiallee: Verkehrssicherheit erhöhen06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Einrichtung einer Querungshilfe in der Emil-von-Behring-Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Mehr Bänke für den Ortsbezirk 817.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Emil-von-Behring-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
- Der Magistrat prüft kontinuierlich und seit vielen Jahren geeignete Flächen und Gebäude für die Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen im gesamten Stadtgebiet. Derzeit konnte im Ortsbezirk 15 noch kein geeignetes Grundstück bzw. Gebäude gefunden werden. In den vergangenen Monaten wurde im Ortsbezirk eine Fläche auf Eignung für eine Übergangsunterkunft geprüft und verworfen, eine weitere Fläche befindet sich aktuell in Prüfung. Hinweise auf geeignete Liegenschaften nimmt die Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete entgegen.
- Im Ortsbezirk 15 gibt es bisher keine Übergangsunterkünfte für Geflüchtete. Sofern dort Geflüchtete aus der Ukraine oder auch aus anderen Ländern in Wohnungen leben, stehen ihnen zahlreiche Beratungsstellen im Stadtgebiet sowie der für diese Personengruppe zuständige Besondere Dienst 3 im Jugend- und Sozialamt zur Verfügung. Ende Februar 2022 hat die Stadt Frankfurt im stadtRAUMfrankfurt eine zentrale Beratungs- und Informationsstelle für Geflüchtete aus dem Gebiet der Ukraine eingerichtet. Hier bietet das Jugend- und Sozialamt im Erdgeschoss eine Clearingstelle als erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen aus der Ukraine an. In der Clearingstelle erhalten die Personen Beratung und Informationen mit Schwerpunkt auf den Themen Unterkunft und Leistungsgewährung. Als weiteren Baustein haben die Ausländerbehörde sowie das Bürgeramt gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zunächst bis zum
- Juli 2022 in einer weiteren Etage eine Außenstelle für die Anmeldung und Registrierung der Geflüchteten eingerichtet. Die Ausländerbehörde ist weiterhin vor Ort vertreten. Ebenfalls im stadtRAUMfrankfurt bietet das zivilgesellschaftlich-organisierte und vom ukrainischen Generalkonsulat unterstützte Koordinationsbüro "UCC" (Ukrainian Coordination Center) Beratung in russischer und ukrainischer Sprache und widmet sich der Stärkung der ukrainischen Community in Frankfurt. Neben den gebündelten Angeboten im stadtRAUMfrankfurt können sich Ukrainer:innen an die etablierten Migrationsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände und der freien Träger im gesamten Stadtgebiet wenden. Eine Übersicht über die verschiedenen Angebote gibt es auf www.frankfurt-hilft.de. Seit dem 01.06.2022 können ukrainische Geflüchtete Leistungen nach dem SGB II beziehen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Damit einher geht neben der Beratung zu allen Fragen der Integration in den Arbeitsmarkt auch die Beratung bezüglich der aktuellen Lebenslage. Das Jobcenter ist mit seinen sechs Liegenschaften im Frankfurter Stadtgebiet überall gut erreichbar und bietet neben der Möglichkeit der persönlichen Kontaktaufnahme für jede Liegenschaft eine eigene Rufnummer an. Für den Ortsbezirk Nieder-Eschbach ist das Jobcenter Nord in der Emil-von-Behring-Straße 10a zuständig.
- Um zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen (im Krippen-, Kindergarten- und Hortalter) zu schaffen, nimmt das Stadtschulamt die Empfehlungen zur Aufnahme von Kindern aus der Ukraine des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) auf und setzt diese Frankfurt weit - d.h. auch im Ortsbezirk 15 - um. Wichtig ist dabei zu betonen, dass grundsätzlich mehr Betreuungsplätze geschaffen werden sollen, um alle Kinder versorgen zu können, d.h. es existiert keine Priorisierung im Hinblick auf bestimmte Gruppen. Mit den Empfehlungen des HMSI ist es Kindertageseinrichtungen möglich, im Hinblick auf Räume und Konzeption bis zu 2 Kinder mehr pro Gruppe aufzunehmen. Um diese adäquat betreuen zu können, kann im Einzelfall und in Absprache mit dem Stadtschulamt geeignetes Zusatzpersonal (auch ohne Fachkraftstatus) zur Mitarbeit in den Gruppen eingesetzt werden. Auch in den schulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten an den Grundschulen wird aktuell eine kurzfristige Aufnahme ukrainischer Kinder ermöglicht. Des Weiteren können in Frankfurt wohnhafte ukrainische Familien - genau wie alle anderen Frankfurter Familien - bei der Platzsuche durch die Infobörse Kindertagesbetreuung unterstützt werden. Mittlerweile liegt auch eine ukrainische Anleitung für das kindernetfrankfurt.de vor.
- Bis zur Entlastung durch die neue Grundschule an der Steinern Straße müssen zum Schuljahr 2023/2024 zwei bis drei Klassenräume in einer Containeranlage eingerichtet werden. Für das Schuljahr 2022/2023 kann zunächst ein Fachraum umfunktioniert werden. Die Stellung einer Containeranlage zur Abbildung von zwei Klassenräumen ist beauftragt. Die Otto-Hahn-Schule ist bisher räumlich nicht voll ausgelastet und wird derzeit saniert. Eine Schaffung zusätzlicher Platzkapazitäten dort ist nicht erforderlich.
- Geflüchtete aus der Ukraine sowie die meisten Geflüchteten aus anderen Ländern haben Zugang zu Integrationskursen (www.integrations-kurse-frankfurt.de), außerdem bieten viele Vereine und Initiativen Deutschkurse an. Die geflüchteten Menschen aus der Ukraine erhalten seit dem 01.06.2022 Zugang zu den Integrationskursen durch das Jobcenter Frankfurt. Ukrainische Geflüchtete haben nach Beantragung des Berechtigungsscheins zur Teilnahme am Integrationskurs kostenlos Zugang zu den regulären Integrationskursangeboten, die in Frankfurt und Umgebung von über 30 Trägern angeboten werden. Der Berechtigungsschein kann zurzeit mit ukrainischem Reisepass und Meldebescheinigung direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragt werden. Das Angebot der Integrationskursträger ist abrufbar unter https://bamf-navi.bamf.de. Nachfolgende Angebote in 3 km Entfernung von Nieder-Eschbach: - Deutschkurse des Evangelischen Regionalverband am Ben-Gurion-Ring und der IB Südwest gGmbH. - Die VHS Frankfurt bietet Integrationskurse im Nordwestzentrum an. Da es im Ortsbezirk keine Übergangsunterkünfte gibt, sind von Seiten des Magistrats derzeit keine weiteren Sprachlernangebote geplant. Für Schüler:innen nichtdeutscher Herkunftssprache gibt es Intensivklassen und Intensivkurse in den Schulen. Beispiele: August-Jaspert-Schule, Otto-Hahn-Schule, Gymnasium Riedberg, IGS Kalbach-Riedberg.
- Seit Anfang April 2022 gibt es einen 14-tägigen Austausch zwischen der Agentur für Arbeit Frankfurt, dem Jobcenter Frankfurt, dem Dezernat VIII und der FRAP Agentur gGmbH zur Arbeitsintegration von ukrainischen Geflüchteten. Maßnahmen der Information an die Zielgruppe, die Organisation von Unterstützungsmaßnahmen, Klärung fachlicher Fragen u.v.a.m. werden dort bearbeitet. Zwischen IHK Frankfurt, HWK Frankfurt-Rhein-Main und FRAP Agentur gGmbH existiert ein regelmäßiger Austausch zur Arbeitsintegration von Geflüchteten aus der Ukraine. Hier geht es um Unterstützung des Kontaktes zwischen Arbeitgeber:innen und Geflüchteten, Klärung von Qualifizierungserfordernissen, Zugänge zur Sprachförderung. Für die berufliche Integration von Geflüchteten gibt es zahlreiche Beratungsstellen, die umfassende Beratungen zur Anerkennung von Schul-, Universitäts- und Berufsabschlüssen anbieten und auch beratend für den weiteren beruflichen Lebensweg tätig sind. Nach Abschluss des Integrationskurses oder mit dem Sprachniveau B1 gibt es die Möglichkeit einen Berufssprachkurs des BAMF kostenlos zu besuchen, die auf verschiedenen Sprachniveaus und mit unterschiedlichem beruflichen Fokus bei unterschiedlichen Trägern in Frankfurt angeboten werden. Maßnahmen aus dem Frankfurter Arbeitsmarktprogramm für die Altersgruppe Ü 25 sind auch auf Menschen mit Migrationsgeschichte/Geflüchtete ausgerichtet und beinhalten in vielen Fällen eine integrierte Sprachförderung. Die Zusammenarbeit mit Bildungsträgern über evtl. Anpassungen zur spezifischen Unterstützung der beruflichen Integration von Geflüchteten aus der Ukraine ist in Vorbereitung. Das Beratungszentrum der FRAP Agentur gGmbH bietet berufliche Orientierungsberatung und Unterstützung im Bewerbungsprozess für volljährige ukrainische Geflüchtete in ukrainischer und russischer Sprache an und steht hierbei auch in engem Kontakt mit anderen relevanten Anlauf- / Beratungsstellen (z.B. zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse). Zudem gibt es Kontakte zu Arbeitgeber:innen, die ukrainische Geflüchtete einstellen möchten. In Kooperation zwischen dem Beratungszentrum der FRAP Agentur gGmbH und weiteren Frankfurter Beratungsstellen finden online-Informationsveranstaltungen für Geflüchtete aus der Ukraine zum Thema Arbeit, Beruf, Studium statt. Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm ist für die Teilnahme von Menschen mit Fluchthintergrund offen und hat in den vergangenen Jahren viel Erfahrung mit dieser Zielgruppe gesammelt. Somit sind die Projekte gut auf die besonderen Bedürfnisse auch der Geflüchteten aus der Ukraine vorbereitet. Alle ukrainischen Geflüchteten, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, stehen in regelmäßigem Kontakt zu den persönlichen Ansprechpartner:innen des Jobcenters. Die Integration in den Arbeitsmarkt bzw. die dafür notwendigen vorbereitenden Schritte sind Ziel dieser Beratungen. Gegenstand der Beratungen sind unter anderem Themen wie Kinderbetreuung, die Zuweisung zu Integrationskursen, Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Dokumente, individuelle Förderung oder die Vermittlung von Arbeit/Ausbildung bzw. die Unterstützung bei Bewerbungen. Darüber hinaus sucht das Jobcenter aktiv nach Netzwerkpartner:innen und Arbeitgeber:innen, um Chancen am Arbeitsmarkt für ukrainische Geflüchtete, aber auch für alle anderen Kund:innen zu ermöglichen. In Bezug auf junge Menschen aus der Ukraine geht das Jugend- und Sozialamt zunächst davon aus, dass diese die deutsche Sprache erlernen müssen. Das Aufnahme- und Beratungszentrum des Staatlichen Schulamtes ist für die Zuweisung in die Schulen zuständig. Es stehen auch die BAMF Integrationskurse zum ersten Spracherwerb zur Verfügung. Für Jugendliche bis 16 Jahre sind die allgemeinbildenden Schulen die erste Anlaufstelle (Schulpflicht). In den allgemeinbildenden Schulen ist die Berufsorientierung fester Bestandteil des Lehrplans ab Klasse
- Es ist eine Aufgabe der Schulen, ihre Schüler:innen mit Eintritt in die Sekundarstufe I fächerübergreifend auf die Berufs- und Studienwahl sowie die Berufsausübung vorzubereiten. In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit gewährleisten die Schulen neutrale und umfassende Beratungen über Qualifikationsmöglichkeiten und tragen dazu bei, dass die notwendigen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen erworben werden. Die Jugendlichen sollen am Ende ihrer Schulzeit eine ihren Fähigkeiten entsprechende Berufs- oder Studienwahl treffen können. Für junge Menschen bis 21 Jahren bieten die beruflichen Schulen gesonderte InteA-Klassen (Integration durch Anschluss und Abschluss) an. Das Programm InteA wird in einigen Berufsschulen angeboten und richtet sich an Menschen, die erst kurze Zeit in Deutschland leben und keine oder geringe Deutschkenntnisse haben. In InteA lernen sie Deutsch und erwerben grundlegende Kenntnisse in Mathematik, Naturwissenschaft, Politik & Wirtschaft. Nach maximal 24 Monaten wird der Wechsel in andere Schulformen, Bildungsgänge bzw. in eine Berufsausbildung oder auf den Arbeitsmarkt angestrebt. Im Laufe der Maßnahme werden Basisqualifikationen und Qualifizierungsbausteine vermittelt und damit die Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessert. Junge Menschen, die bereits über deutsche Sprachkenntnisse verfügen (min. A2/B1) können bei einem Förderbedarf nach SGB VIII direkt in die Projekte der Jugendberufshilfe mit den Aktionsfeldern Allgemeinbildung, Schulabschluss oder Ausbildungsvorbereitung aufgenommen werden. Hier stehen ca. 25 potenziell geeignete Maßnahmen mit über 500 Teilnehmenden-Plätzen zur Verfügung. Alle Projekte bieten eine Sprachförderung an. Das Jugend- und Sozialamt plant für 2023 Platzaufstockungen und ggf. zusätzliche Projekte auch über das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Zur Erstberatung und Einmündung in geeignete Maßnahmen stehen die Frankfurter Jugendmigrationsdienste zur Verfügung. Außerdem beabsichtigt das Jugend- und Sozialamt bei der Gesellschaft für Jugendbeschäftigung e.V. (gjb) eine spezielle Beratungsstelle für junge Ukrainer:innen einzurichten.
- Entsprechende Angebote werden den Geflüchteten bereits nach ihrer Ankunft in den Übergangsunterkünften sowie den Beratungsstellen nahegebracht. Das Frauenreferat hat bereits ein Informationsblatt auf Ukrainisch und Deutsch erstellt, in dem auf die einschlägigen Beratungsstellen in der Stadt Frankfurt sowie auf ein bundesweites Hilfetelefon aufmerksam gemacht wird. Alle Anlaufstellen für Geflüchtete aus der Ukraine sind gebeten, den Frauen das Informationsblatt zugänglich zu machen. In den Übergangsunterkünften mit Betreuungspersonal wird im Rahmen ausführlicher Gewaltschutzkonzepte auf die Sicherheit von Frauen und Kindern ausdrücklich geachtet. Dabei wird bei Unterkünften mit Gemeinschaftsküchen und -sanitär sichergestellt, dass Frauen sichere und geschützte Bereiche zur Verfügung stehen. In Übergangsunterkünften ohne abgeschlossene Wohneinheiten werden alleinstehende und alleinerziehende Frauen in getrennten Gebäudeabschnitten oder Etagen untergebracht. In Notunterkünften (Hallen) wird zusätzlich weibliches Sicherheitspersonal eingesetzt. Die Träger vermitteln den Bewohner:innen aller Unterkünfte über die Hausordnung, Gespräche und Versammlungen, dass sie ein respektvolles und gewaltfreies Miteinander erwarten und Gewalt nicht geduldet wird. Alle, besonders schutzbedürftige Personen, werden darüber informiert und bekräftigt, sich bei Unsicherheiten und Vorfällen jeder Art stets an das Personal wenden zu können. Darüber hinaus sind in den Unterkünften Plakate mit Telefonnummern von Frauenberatungsstellen gut sichtbar und mehrsprachig ausgehängt. Kommt es zu Fällen von häuslicher oder sexueller Gewalt gegen Frauen und Kinder reagieren die Träger sofort mit dem Einschalten der Polizei, dem Verweis des Aggressors aus der Unterkunft und organisieren Schutz und Unterstützung für die Opfer durch die Anbindung an Beratungsstellen und/oder das Jugendamt. Wenn nötig, wird der Umzug in eine andere Unterkunft umgehend veranlasst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2022OFOF 136/15Solidarität, Hilfe und Integration: Ukraine-Hilfe gut organisierenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. April 2022OMOM 2027Solidarität, Hilfe und Integration: Ukraine-Hilfe gut organisierenDirektanregung
- 15. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1791Solidarität, Hilfe und Integration: Ukraine-Hilfe gut organisierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab