Fehlende Schranke im Bereich Thomas-Mann-Straße 18
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die Maßnahme an der südlichen Zufahrt auf Höhe der Liegenschaft Thomas-Mann-Straße 18 wurde damals nicht zeitnah ausgeführt, da über einen längeren Zeitraum hinweg kein adäquates Schrankenmodell verfügbar war, das über die erforderlichen beiden unterschiedlichen Schließmöglichkeiten verfügt. Zu 2. Nach mehr als sechs Jahren nach dem gemeinsamen Ortstermin hat sich die Haltung des Magistrats gegenüber Schrankenanlagen oder sonstigen Absperrmöglichkeiten deutlich verändert: Bauliche Absperrungen in Form von Schranken oder Stahlabweisern werden zunehmend schwer beschädigt und unbrauchbar gemacht. Die Meldungen reichen hier von nicht wieder verschlossenen Schranken und Pollern bis hin zu Beschädigungen, die nur durch massiven Krafteinsatz unter Zuhilfenahme von mechanischen und elektrischen Werkzeugen zu erklären sind. Die erforderlichen Reparaturen an Absperrungen binden enorme finanzielle und personelle Ressourcen. Im nördlichen Bereich des in der OM 1432 vom 20.04.2017 angesprochenen Verbindungsweges befindet sich bereits eine Schranken-Poller-Kombination die in letzter Zeit häufiger repariert oder wieder zugeschlossen werden musste, obwohl die Zufahrt von der südlichen Seite (Thomas-Mann-Straße 18) noch ungehindert möglich ist. Eine Schranke auf Höhe der Hausnummer 18 würde nach Auffassung des Magistrats die Situation vor Ort verschärfen und weitere Unterhaltungs- und Reparaturleistungen erfordern. Da die Kita täglich Essen angeliefert bekommt und in den anliegenden Mehrfamilienhäusern seit Jahren durchgehend Sanierungsarbeiten ausgeführt werden, geht der Magistrat davon aus, dass eine neue Absperrung vermutlich ständig geöffnet wäre. Hinsichtlich dieser Vorbehalte und der Neubewertung der örtlichen Situation revidiert der Magistrat seine Zusage und nimmt von der Einrichtung einer weiteren Schranke Abstand.