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Religiöse Übergriffe im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1770

Betreff: Religiöse Übergriffe im Ortsbezirk 10 Religiöse Übergriffe dürfen nicht verharmlost werden. Der Magistrat verurteilt Diskriminierung aufgrund der religiösen Zugehörigkeit sowie jede andere Form von Diskriminierung, Rassismus und Ausgrenzung. Der Magistrat bekennt sich zu Religionsfreiheit und Gleichbehandlung aller Menschen nach dem Grundgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Im Folgenden werden konkrete Tätigkeiten und Maßnahmen im Bereich aufgeführt. Die im Amt für multikulturelle Angelegenheiten eingerichtete "Koordinierungsstelle Antiradikalisierung, präventive Jugendarbeit und politische Bildung" leistet Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit: Sie baut Netzwerke auf und steuert sie, vernetzt zentrale Akteur*innen der Präventionsarbeit; sie berät und konzipiert Fachtage und Fortbildungen für Lehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal und führt diese teils mit Partner*innen durch. Insbesondere pädagogische Maßnahmen sind notwendig, um bestehende Denk- und Handlungsweisen zu reflektieren und gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln und anzuwenden. Die Koordinierungsstelle informiert pädagogisches Fachpersonal in Schulen und Jugendeinrichtungen über Angebote, die einen präventiven und diskriminierungskritischen Ansatz verfolgen. Elternarbeit ist ein wichtiger Baustein in der Präventionsarbeit. Eltern können sich an die Koordinierungsstelle "Antiradikalisierung, präventive Jugendarbeit und politische Bildung" wenden. Diese unterstützt und berät sie bei der Einschätzung konkreter Sachverhalte. Sie verweist überdies je nach Situation an kommunale Akteur*innen der Präventions- und Antidiskriminierungsarbeit in Frankfurt. Ein weiteres Angebot der Antidiskriminierungsarbeit, das das Amt für multikulturelle Angelegenheiten in Kooperation mit ufuq, einem Bildungsträger aus Berlin, entwickelt hat, ist das Teamer_innenprojekt "Wie wollen wir leben: Demokratie - Identität - Islam und Islamismus, Workshops für Schulklassen und Jugendgruppen". Im Rahmen des Projekts werden Workshops für Schulklassen und pädagogischem Fachpersonal angeboten, die Herausforderungen und Potenziale in den Handlungsfeldern Religion, Pluralismus, Demokratie bearbeiten. Jugendliche erhalten dabei beispielsweise die Möglichkeit, ihre biographischen Erfahrungen von Diskriminierung, Ausgrenzung und Stigmatisierung zu diskutieren. In den Workshops werden ferner kulturelle und soziale Gemeinsamkeiten von verschiedenen sozialen Gruppen in unserer Gesellschaft bearbeitet. Im Focus stehen dabei zwei der maßgeblichen Grundkompetenzen unserer Zeit und ihre Vermittlung: die Akzeptanz und das Aushalten von Unterschieden in einer heterogenen Gesellschaft und die konstruktive Bearbeitung von Problemen und Konflikten. Der Magistrat weist darauf hin, dass in den Regionalräten Frankfurter Berg und Preungesheim keine Konflikte oder Vorkommnisse mit religiösem Hintergrund thematisiert worden sind. Auch der Polizei sind religiös motivierte Übergriffe im Ortsbezirk 10 - soweit sie Strafbestände erfüllen - nicht bekannt. Grundsätzlich gilt, dass Straftaten von der Polizei strafrechtlich verfolgt werden. Die Vermittlung von gesellschaftlichen Werten an Kinder wie z. B. Religionsfreiheit, Toleranz, Respekt obliegt den Eltern als auch den Erziehungseinrichtungen wie Kinder- und Familienzentren, Jugendhäusern und Schulen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Interkulturelle Kompetenz seit 2002 Teil der Leitlinien in der Kinder- und Jugendhilfe in Frankfurt ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden regelmäßig zum Thema Salafismus sensibilisiert. Es liegen aktuell keine Meldungen religiös motivierter Übergriffe aus den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit vor. Zudem ist zu verweisen auf das in 2013 eingerichtete "Ämternetzwerk gegen Extremismus", das vom Amt für multikulturelle Angelegenheiten initiiert wurde und von ihm federführend koordiniert wird. Ziel ist die Unterstützung der Institutionen und Ämter zum Thema Extremismus. Zweck dieses Netzwerkes ist die Prävention, Risikominimierung und Intervention bei Anzeichen für Radikalisierung von jungen Menschen und ihrem sozialen Umfeld. Dies schließt ebenfalls die Unterstützung der mit ihnen in Kontakt stehenden Fachkräfte ein. Der Magistrat hat 2014 den Flyer "Umgang mit radikalisierten Jugendlichen" herausgegeben. Er enthält eine kurze Einführung zum Thema Salafismus, benennt Anhaltspunkte für eine mögliche salafistische Radikalisierung und gibt eine Verhaltensanleitung bei einem konkreten Fall. Zudem führt er zentrale Ansprechpartner der Präventions- und Deradikalisierungsarbeit in Frankfurt auf. In Zusammenarbeit mit der Bildungsstätte Anne Frank bietet das Jugend- und Sozialamt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der offenen Kinder- und Jugendarbeit Teamschulungen, Fachtage und eine regelmäßige Praxisgruppe an. Zudem veranstaltet das Jugend- und Sozialamt seit vielen Jahren das zweitägige Fortbildungsseminar "Professionell handeln in Gewaltsituationen - konstruktive Deeskalation und Intervention". Als Beratungsstelle für Diskriminierungsfälle fungiert das ADiBe Netzwerk Hessen. Es berät und unterstützt Menschen, die Opfer von Rassismus und Diskriminierung geworden sind. Das Netzwerk besteht aus 17 Organisationen, die auf unterschiedliche Formen von Diskriminierung spezialisiert sind. Die Koordination obliegt der Bildungsstätte Anne Frank. Der Magistrat sieht in der Vermittlung von Akzeptanz zu religiöser Vielfalt - als eine wesentliche Diversitätsdimension - eine wichtige Voraussetzung für eine offene, demokratische, diskriminierungskritische und gleichberechtigte Gesellschaft. Der Magistrat unterstützt eine Kultur der Wertschätzung und Anerkennung gegenüber religiöser Vielfalt in der Stadtgesellschaft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. März 2018OFOF 500/10Religiöse Übergriffe im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. Juni 2018OMOM 3261Religiöse Übergriffe im Ortsbezirk 10Direktanregung
  3. 7. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 1770Religiöse Übergriffe im Ortsbezirk 10
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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