Religiöse Übergriffe im Ortsbezirk 10
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (insbesondere Schulen sowie öffentlichen/ sozialen Einrichtungen) gebeten, deutlich und sehr frühzeitig darauf hinzuwirken, dass etwaige religiöse Übergriffe nicht als Kavaliersdelikte angesehen werden und insbesondere Eltern, Kinder und Jugendliche entsprechend sensibilisiert werden. Begründung: Der Ortsbeirat 10 duldet keine - auch keine nur scheinbar harmlose - religiösen Übergriffe. Entsprechende Hinweise machen besorgt und zeigen das Erfordernis auf, grundgesetzlich geschützte Rechte auch aktiv einzufordern.
Inhalt
Antrag vom 31.03.2018, OF 500/10
Betreff: Religiöse Übergriffe im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (insbesondere Schulen sowie öffentlichen/ sozialen Einrichtungen) gebeten, deutlich und sehr frühzeitig darauf hinzuwirken, dass etwaige religiöse Übergriffe nicht als Kavaliersdelikte angesehen werden und insbesondere Eltern, Kinder und Jugendliche entsprechend sensibilisiert werden.
Begründung: Der Ortsbeirat 10 duldet keine - auch keine nur scheinbar harmlose - religiösen Übergriffe. Entsprechende Hinweise machen besorgt und zeigen das Erfordernis auf, grundgesetzlich geschützte Rechte auch aktiv einzufordern.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. März 2018Sie sind hierOFOF 500/10Religiöse Übergriffe im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juni 2018OMOM 3261Religiöse Übergriffe im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 7. September 2018Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1770Religiöse Übergriffe im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und FDP.