Religiöse Übergriffe im Ortsbezirk 10
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Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3261 entstanden aus Vorlage: OF 500/10 vom 31.03.2018
Betreff: Religiöse Übergriffe im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, deutlich und sehr frühzeitig darauf hinzuwirken, dass etwaige religiöse Übergriffe nicht als Kavaliersdelikte angesehen werden und insbesondere Eltern, Kinder und Jugendliche entsprechend sensibilisiert werden.
Begründung: Der Ortsbeirat 10 duldet keine - auch keine nur scheinbar harmlosen - religiösen Übergriffe. Entsprechende Hinweise machen besorgt und zeigen das Erfordernis auf, grundgesetzlich geschützte Rechte auch aktiv einzufordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. März 2018OFOF 500/10Religiöse Übergriffe im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3261Religiöse Übergriffe im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 7. September 2018Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1770Religiöse Übergriffe im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats