Griesheim: Rechenzentrum in der Lärchenstraße bei städtebaulicher Entwicklung gedanklich einbeziehen
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Zusammenfassung
Der Magistrat beabsichtigt, die städtebauliche Entwicklung in Griesheim-Mitte voranzutreiben und bezieht dabei das Rechenzentrum in der Lärchenstraße mit ein. Es wird die Nutzung von Abwärme aus dem Rechenzentrum untersucht, um nachhaltige Projekte zu fördern.
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Lärchenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- E-Ladesäulen und Schnellladesäulen am GriesheimCenter15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- 1. Bebauungsplan Nr. 950 - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 579 Ä - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht 1. vereinfachte Änderung hier: Einstellung de24.11.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte11.02.2025 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Lärchenstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat unternimmt alles Mögliche und Notwendige, um in Griesheim-Mitte eine nachhaltige städtebauliche und wirtschaftliche Weiterentwicklung herbeizuführen. Gleichzeitig ist der Magistrat in seinem Handeln stets an das gültige Bauplanungsrecht in der Beurteilung einzelner Bauvorhaben gebunden. Im Fall der Lärchenstraße ist der Bebauungsplan B 579 rechtsgültig und damit Grundlage für die bauplanungsrechtliche Beurteilung der Bauvorhaben in diesem Bereich. Der Bebauungsplan weist für die genannten Grundstücke die Nutzungsart Gewerbe aus. Rechenzentren sind u.a. gemäß der Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt von 2015 als nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe einzustufen und damit in einem Gewerbegebiet wie in der Lärchenstraße ihrer Art der baulichen Nutzung nach grundsätzlich zulässig. Das bestehende Rechenzentrum in der Lärchenstraße genießt baurechtlichen Bestandsschutz. Der Magistrat steht bereits im Kontakt mit dem Betreiber des Rechenzentrums am Standort Lärchenstraße sowie weiteren Akteuren der Rechenzentrumsbranche. Stadtplanungsamt und Wirtschaftsförderung befinden sich darüber hinaus in einem stetigen Austausch zur Entwicklung von Rechenzentrumsstandorten im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Angesichts aktueller Entwicklungen im Industriepark Griesheim ist mit allen beteiligten Akteuren die zukünftige Nutzung dieses Standorts zu diskutieren. Im Rahmen des "Klimaschutzkonzepts für Erneuerbare Energien in Siedlungsgebieten der Stadt Frankfurt am Main" wurde eine Nutzung von Abwärme aus dem Rechenzentrum hinsichtlich der Chancen und Hemmnisse untersucht. Ämterübergreifend wurden bereits erste Gespräche zur Umsetzung einer Abwärmenutzung geführt. Mainova, die das Fernwärmenetz in Frankfurt betreibt, ist an innovativen und nachhaltigen Projekten interessiert. Dies trifft auch für die Abwärmenutzung aus Rechenzentren zu. Für ein mögliches diesbezügliches Pilotprojekt sind verschiedenste Rahmenbedingungen von Bedeutung. Mainova steht in engem Kontakt zu den Geschäftsführern aller Rechenzentren bezüglich effizienter und technisch machbarer Lösungen zur Umsetzung der Abwärme. Da die Rahmenbedingungen bei potentiellen Standorten in anderen Stadtteilen günstiger sind, plant Mainova aktuell keine Aktivitäten zur Abwärmenutzung am Standort in der Lärchenstraße.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2019OFOF 1137/6Griesheim: Rechenzentrum in der Lärchenstraße bei städtebaulicher Entwicklung gedanklich einbeziehenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Oktober 2019OMOM 5258Griesheim: Rechenzentrum in der Lärchenstraße bei städtebaulicher Entwicklung gedanklich einbeziehenDirektanregung
- 3. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 176Griesheim: Rechenzentrum in der Lärchenstraße bei städtebaulicher Entwicklung gedanklich einbeziehenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab