Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat das Regenwasserbewirtschaftungskonzept für das Baugebiet An der Sandelmühle genehmigt, um eine nachhaltige Entwässerung zu gewährleisten. Die Maßnahmen beinhalten die Nutzung von Versickerungsmulden und Rigolen, um Niederschlagswasser effizient zu bewirtschaften und die Grünflächen nicht übermäßig einzuschränken.
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Zu dieser Straße geht es weiter
An der Sandelmühle — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 01.09.2026.
- Dringende Instandsetzung der Beleuchtung im Durchgang der Straßen An der Sandelmühle zum Brühlfeld01.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Gefahrenschutz und lückenlose Aufklärung bei der Lagerung und Entsorgung von kontaminiertem Erdaushub am Urselbach20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bau eines Retentionsbeckens im Feld20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu An der Sandelmühle per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Das Regenwasserbewirtschaftungskonzept zum Baugebiet An der Sandelmühle wurde zwischenzeitlich mit dem Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als Obere Wasserbehörde abgestimmt und von diesem freigegeben. Eine zwischenzeitlich als Variante diskutierte vollständige Versickerung des anfallenden Regenwassers ist auf Grund des zu geringen Flurabstandes zum Grundwasser nicht möglich. Daher erfolgt in Abstimmung mit dem RP Darmstadt eine gedrosselte Einleitung aus einem Mulden-Rigolen-System in den Urselbach. Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird zum größten Teil im Plangebiet verdunstet und versickert und nur eine geringe Menge gedrosselt in den Urselbach abgeleitet. Dazu werden zwei zentrale Versickerungsmulden innerhalb öffentlicher Grünflächen vorgesehen. Um eine hohe Entwässerungssicherheit zu gewährleisten, wurden beide Mulden auf einen Niederschlag ausgelegt, wie er statistisch einmal in 10 Jahren auftritt. Ein Teil des erforderlichen Volumens soll in Speicher-Rigolen unter den Mulden hergestellt werden, um die zur Freizeit nutzbaren Grünflächen nicht übermäßig durch die Versickerungsanlagen einzuschränken. Hier gibt es Einschränkungen, da ein Mindestabstand von 1,0 Meter vom mittleren hohen Grundwasserspiegel einzuhalten ist. Deshalb müssen die Rigolen sehr flach ausgeführt werden. Die Anlagen sind so konzipiert und bemessen, dass die üblichen auftretenden Niederschläge ("Landregen") vollständig versickert werden. Auch kurzzeitige stärkere Regenschauer werden in den Mulden-Rigolen-Anlagen zurückgehalten und zeitversetzt versickert. Erst bei länger anhaltenden stärkeren Regenereignissen, wenn das zur Verfügung stehende Volumen der Mulden vollständig ausgeschöpft ist, wird der anfallende Niederschlag gleichzeitig in die eingelagerten Rigolen als auch gedrosselt in den Urselbach abgegeben. Dies sollte rechnerisch wenige Male im Jahr der Fall sein.
Zu 2.: Die Ausführungsplanung der Erschließungsanlagen ist mittlerweile abgeschlossen. Das Projekt befindet sich bereits in der Umsetzung. Grundsätzlich wird mit Baumscheiben von 24 m3 bei den Straßenbaumstandorten ein relativ großer durchwurzelbarer Bereich zur Verfügung stehen. Aufgrund der Höhenlage der neuen Verkehrsflächen ist eine Einleitung des Regenwassers in die Baumbeete größtenteils nicht möglich. Die als Mischverkehrsflächen ausgebildeten Planstraßen erhalten ein V-förmiges Profil mit einer mittig liegenden Entwässerungsrinne. Ziel ist die Nutzung des Straßenraumes als zusätzlicher Stauraum für Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen. Die westliche Planstraße, die parallel zur Olof-Palme-Straße verlaufen wird, wird im Trennprinzip mit separaten beidseitigen Gehwegen und einseitigem Parkstreifen mit Baumbeeten hergestellt. Die Fahrbahn erhält aus topographischen Gründen ein einseitiges Gefälle in Richtung Osten. Die Bäume befinden sich entsprechend des Bebauungsplans auf der Westseite der Planstraße A. Die Einleitung abfließenden Regenwassers in die Baumscheiben ist insofern lediglich in geringem Umfang vom westlichen Gehweg möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2021MM 14Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1) BauGBMagistratsvortrag
- 25. Mai 2021OFOF 8/8Zu Punkten der Begründung zum Bebauungsplan 889 „An der Sandelmühle“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Juni 2021OMOM 252Bebauungsplan Nr. 889 - An der SandelmühleDirektanregung
- 27. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 1767Bebauungsplan Nr. 889 - An der SandelmühleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab