Landwirtschaftliche Wirtschaftswege zwischen Nordring, Haingasse und L 521 von Falschparkern räumen, Ränder soweit beschädigt ausbessern und die Wege…
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Landwirtschaftliche Wirtschaftswege zwischen Nordring, Haingasse und L 521 von Falschparkern räumen, Ränder soweit beschädigt ausbessern und die Wege freischneiden oder freischneiden lassen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat Stellung genommen zu den landwirtschaftlichen Wirtschaftswegen zwischen Nordring, Haingasse und L 521. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtpolizei keine Gefahren festgestellt hat und dass Gehölzschnittmaßnahmen nur in bestimmten Monaten durchgeführt werden dürfen, um den Artenschutz zu gewährleisten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Nordring — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.10.2026.
- Dauerhafte Linienänderung der Buslinie M43 – Beibehaltung der jetzigen baustellenbedingten Linienführung10.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Generalverkehrsplan für Bergen-Enkheim18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Aufstellung von Hundekottütenspendern und Abfallbehältern im Bereich Leuchte und JeanKempfWeg18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Nordring per E-MailStellungnahme des Magistrats
Bei allen beschriebenen Zufahrts- und Wirtschaftswegen liegt die Zuständigkeit beim Amt für Straßenbau und Erschließung. Die Stadtpolizei hat die Örtlichkeit wiederholt in Augenschein genommen und konnte keine Unterschreitung der vorgeschriebenen Mindestmaße feststellen, sodass gefahrenabwehrrechtliche Sofortmaßnahmen durch die Stadtpolizei derzeit nicht gerechtfertigt sind. Reguläre Gehölzschnittmaßnahmen sollten möglichst ausschließlich in den Monaten Oktober bis Februar durchgeführt werden, da in der Zeit vom
- März bis zum
- September die im Bundesnaturschutzgesetz festgelegte Schutzzeit beachtet werden muss. Diese zielt auf den allgemeinen Artenschutz ab und verbietet es Hecken, lebende Zäune und Gebüsche in jenem Zeitraum abzuschneiden, zurückzuschneiden oder zu beseitigen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind dagegen zu jeder Jahreszeit gestattet. Der Grund für die Regulierung ist die Erhaltung von tierischen Rückzugsorten und Nahrungspflanzen sowie Nist- und Brutplätzen in den Sommermonaten. Bei einem Rückschnitt muss neben den Belangen des allgemeinen Artenschutzes auch der besondere Artenschutz beachtet werden. Dieser untersagt den schonenden Rückschnitt, wenn sich brütenden Vögel in Hecken, Gebüschen oder Bäumen befinden, damit die Tiere nicht gestört oder zu einem Verlassen ihres Geleges provoziert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2021OFOF 19/16Landwirtschaftliche Wirtschaftswege zwischen Nordring, Haingasse und L 521 von Falschparkern räumen, Ränder soweit beschädigt ausbessern und die Wege freischneiden oder freischneiden lassenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 6. Juli 2021OMOM 529Landwirtschaftliche Wirtschaftswege zwischen Nordring, Haingasse und L 521 von Falschparkern räumen, Ränder soweit beschädigt ausbessern und die Wege freischneiden oder freischneiden lassenDirektanregung
- 27. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1760Landwirtschaftliche Wirtschaftswege zwischen Nordring, Haingasse und L 521 von Falschparkern räumen, Ränder soweit beschädigt ausbessern und die Wege freischneiden oder freischneiden lassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab