Durch Aufstellung eines Programms zur sozialen Bodennutzung (z. B. SoBoN in München) die Inves-toren bei Bebauungsplänen durch städtebauliche Verträge an den…
Vollständigen Titel anzeigen
Durch Aufstellung eines Programms zur sozialen Bodennutzung (z. B. SoBoN in München) die Inves-toren bei Bebauungsplänen durch städtebauliche Verträge an den Kosten der sozialen Infrastruktur wie Schulen und Hortplätzen beteiligen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1752
Betreff: Durch Aufstellung eines Programms zur sozialen Bodennutzung (z. B. SoBoN in München) die Inves-toren bei Bebauungsplänen durch städtebauliche Verträge an den Kosten der sozialen Infrastruktur wie Schulen und Hortplätzen beteiligen Der Begriff der "sozialgerechten Bodennutzung" entstammt dem Baugesetzbuch §1 Abs. 5 BauGB und ist somit bundesweit im Gesetz verankert. Auch die Stadt Frankfurt verfolgt bereits verstärkt Maßnahmen zur Sicherung und Erweiterung von sozial gerechter Bodennutzung. Dem Magistrat ist das Münchner Instrument bekannt, es entspricht nahezu den Frankfurter Maßnahmen. Auch der Mitteleinsatz ist vergleichbar. Der Magistrat befindet sich im steten Austauschprozess mit anderen Großstädten mit dem Ziel auch zukünftig die Anwendung planungsrechtlicher Instrumentarien zu optimieren. Im Münchner Modell werden Planungsbegünstigte an den Kosten und Lasten beteiligt, die durch die kommunale Bauleitplanung ursächlich ausgelöst werden. Auch in Frankfurt werden im Rahmen Städtebaulicher Verträge bei Bebauungsplanverfahren entsprechende Vereinbarungen mit den Investoren getroffen. In beiden Städten erfolgt dies gemäß Baugesetzbuch § 11 BauGB unter der Voraussetzung, dass die vereinbarten Leistungen den gesamten Umständen nach angemessen sind. Im Rahmen des Magistratsvortrages M9 aus 2014 "Wohnbaulandentwicklungsprogramm" hat sich die Stadt Frankfurt am Main zudem grundsätzlich der Zielsetzung verpflichtet, 30 % der durch Bebauungsplanung zusätzlich ermöglichten Bruttogeschossflächen dem geförderten Wohnungsbau zuzuführen. Auch im Fall des Kulturcampus Frankfurt erfolgt die Beteiligung an den Kosten der sozialen Infrastruktur durch den Investor. Dies umfasst u.a. die Herstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen sowie finanzielle Abgaben zur Errichtung von Grundschulplätzen. Zudem wird eine Quote von 30 % gefördertem Wohnungsbau vereinbart.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. August 2015OFOF 740/2Durch Aufstellung eines Programms zur Sozialen Bodennutzung (z. B. SOBON in München) die Investoren bei Bebauungsplänen durch städtebauliche Verträge an den Kosten der sozialen Infrastruktur, wie Hortplätze und Schulen, beteiligenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. September 2015OMOM 4397Durch Aufstellung eines Programms zur sozialen Bodennutzung (z. B. SoBoN in München) die Investoren bei Bebauungsplänen durch städtebauliche Verträge an den Kosten der sozialen Infrastruktur wie Schulen und Hortplätzen beteiligenDirektanregung
- 11. Dezember 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1752Durch Aufstellung eines Programms zur sozialen Bodennutzung (z. B. SoBoN in München) die Inves-toren bei Bebauungsplänen durch städtebauliche Verträge an den Kosten der sozialen Infrastruktur wie Schulen und Hortplätzen beteiligenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab