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Durch Aufstellung eines Programms zur Sozialen Bodennutzung (z. B. SOBON in München) die Investoren bei Bebauungsplänen durch städtebauliche Verträge an den…

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Durch Aufstellung eines Programms zur Sozialen Bodennutzung (z. B. SOBON in München) die Investoren bei Bebauungsplänen durch städtebauliche Verträge an den Kosten der sozialen Infrastruktur, wie Hortplätze und Schulen, beteiligen

Vorlagentyp: OFLINKE
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

zur Sozialen Bodennutzung (z. B. SOBON in München) die Investoren bei Bebauungsplänen durch städtebauliche Verträge an den Kosten der sozialen Infrastruktur, wie Hortplätze und Schulen, beteiligen Vorgang: M 93/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, ein Programm zur Sozialen Bodennutzung, wie es in München seit mehr als 20 Jahren praktiziert wird, zu entwickeln. Damit sollen die Investoren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen durch städtebauliche Verträge an den Kosten der sozialen Infrastruktur wie Schulen, Hortplätze etc. beteiligt werden. Begründung: Frau Dezernentin Sorge erklärte bei der Sitzung des Ortsbeirats 2 vom 29.06.2015 zu der Frage nach Schaffung von ausreichenden Betreuungsplätzen für die SchülerInnen der Franckeschule, dass ihre Mitarbeiter die Leipziger Straße entlang liefen, um ausreichende Immobilien zur Einrichtung von Betreuungsplätzen zu finden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, wie z.B. dem Bebauungsplan Campus Bockenheim mit über 1200 Wohnungen, könnte rechtzeitig die soziale Infrastruktur, wie beispielsweise das Einrichten von Betreuungsplätzen für Grundschüler, geschaffen werden. Vgl. hierzu Auszug aus der Information zu 20 Jahre soziale Bodennutzung (SOBON) in München: Zahlreiche Kinderbetreuungsplätze geschaffen Besonders hervorzuheben ist der beträchtliche Umfang der Kostenübernahmen durch die Planungsbegünstigten, die sich in 20 Jahren auf über 500 Millionen Euro aufsummiert haben, wovon alleine mehr als 150 Millionen Euro für die Schaffung von sozialen Infrastruktureinrichtungen zur Verfügung gestellt wurden. Damit konnten weit über 10.000 Plätze für Krippen, Kindergärten, Horte und für die Grundschulversorgung geschaffen werden. Grundlagen Die Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) ist ein Instrument, das seit nunmehr 20 Jahren seinen Platz in der Stadtplanung der Landeshauptstadt München gefunden hat. Sie ist, sofern die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen, elementarer Bestandteil sämtlicher Bebauungsplanverfahren. Die Sozialgerechte Bodennutzung ist ein Regelwerk für den Abschluss städtebaulicher, das heißt planungsbegleitender Verträge und Vereinbarungen. Sie beruht auf der Einsicht, dass wünschenswerte und notwendige städtebauliche Planungen in der Regel - bei allen Vorteilen einer städtebaulichen Entwicklung - mit großen wirtschaftlichen Belastungen für die Landeshauptstadt München verbunden sind, die allein aus den allgemeinen Haushaltsmitteln nicht vollständig finanziert werden können. Sollte dennoch eine städtebauliche Entwicklung kontinuierlich fortgeführt werden, blieb und bleibt nur die Alternative, auch die Begünstigten von städtebaulichen Planungen, denen primär die Vorteile der Planungen in Form von planungsbedingten Grundstückswertsteigerungen zufließen, an den ursächlich durch die Planung ausgelösten Kosten und Lasten zu beteiligen. Der Münchner Weg der SoBoN beschreitet dabei den Weg einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Stadt und Investoren, Investorinnen, Eigentümern, Eigentümerinnen und der Bauwirtschaft. Anlage 1 (ca. 111 KB)

Inhalt

Antrag vom 19.08.2015, OF 740/2

Betreff: Durch Aufstellung eines Programms zur Sozialen Bodennutzung (z. B. SOBON in München) die Investoren bei Bebauungsplänen durch städtebauliche Verträge an den Kosten der sozialen Infrastruktur, wie Hortplätze und Schulen, beteiligen Vorgang: M 93/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, ein Programm zur Sozialen Bodennutzung, wie es in München seit mehr als 20 Jahren praktiziert wird, zu entwickeln. Damit sollen die Investoren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen durch städtebauliche Verträge an den Kosten der sozialen Infrastruktur wie Schulen, Hortplätze etc. beteiligt werden.

Begründung: Frau Dezernentin Sorge erklärte bei der Sitzung des Ortsbeirats 2 vom 29.06.2015 zu der Frage nach Schaffung von ausreichenden Betreuungsplätzen für die SchülerInnen der Franckeschule, dass ihre Mitarbeiter die Leipziger Straße entlang liefen, um ausreichende Immobilien zur Einrichtung von Betreuungsplätzen zu finden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, wie z.B. dem Bebauungsplan Campus Bockenheim mit über 1200 Wohnungen, könnte rechtzeitig die soziale Infrastruktur, wie beispielsweise das Einrichten von Betreuungsplätzen für Grundschüler, geschaffen werden. Vgl. hierzu Auszug aus der Information zu 20 Jahre soziale Bodennutzung (SOBON) in München: Zahlreiche Kinderbetreuungsplätze geschaffen Besonders hervorzuheben ist der beträchtliche Umfang der Kostenübernahmen durch die Planungsbegünstigten, die sich in 20 Jahren auf über 500 Millionen Euro aufsummiert haben, wovon alleine mehr als 150 Millionen Euro für die Schaffung von sozialen Infrastruktureinrichtungen zur Verfügung gestellt wurden. Damit konnten weit über 10.000 Plätze für Krippen, Kindergärten, Horte und für die Grundschulversorgung geschaffen werden. Grundlagen Die Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) ist ein Instrument, das seit nunmehr 20 Jahren seinen Platz in der Stadtplanung der Landeshauptstadt München gefunden hat. Sie ist, sofern die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen, elementarer Bestandteil sämtlicher Bebauungsplanverfahren. Die Sozialgerechte Bodennutzung ist ein Regelwerk für den Abschluss städtebaulicher, das heißt planungsbegleitender Verträge und Vereinbarungen. Sie beruht auf der Einsicht, dass wünschenswerte und notwendige städtebauliche Planungen in der Regel - bei allen Vorteilen einer städtebaulichen Entwicklung - mit großen wirtschaftlichen Belastungen für die Landeshauptstadt München verbunden sind, die allein aus den allgemeinen Haushaltsmitteln nicht vollständig finanziert werden können. Sollte dennoch eine städtebauliche Entwicklung kontinuierlich fortgeführt werden, blieb und bleibt nur die Alternative, auch die Begünstigten von städtebaulichen Planungen, denen primär die Vorteile der Planungen in Form von planungsbedingten Grundstückswertsteigerungen zufließen, an den ursächlich durch die Planung ausgelösten Kosten und Lasten zu beteiligen. Der Münchner Weg der SoBoN beschreitet dabei den Weg einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Stadt und Investoren, Investorinnen, Eigentümern, Eigentümerinnen und der Bauwirtschaft. Anlage 1 (ca. 111 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. August 2015Sie sind hier
    OFOF 740/2Durch Aufstellung eines Programms zur Sozialen Bodennutzung (z. B. SOBON in München) die Investoren bei Bebauungsplänen durch städtebauliche Verträge an den Kosten der sozialen Infrastruktur, wie Hortplätze und Schulen, beteiligen
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 7. September 2015OMOM 4397Durch Aufstellung eines Programms zur sozialen Bodennutzung (z. B. SoBoN in München) die Investoren bei Bebauungsplänen durch städtebauliche Verträge an den Kosten der sozialen Infrastruktur wie Schulen und Hortplätzen beteiligenDirektanregung
  3. 11. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1752Durch Aufstellung eines Programms zur sozialen Bodennutzung (z. B. SoBoN in München) die Inves-toren bei Bebauungsplänen durch städtebauliche Verträge an den Kosten der sozialen Infrastruktur wie Schulen und Hortplätzen beteiligenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 46 · 07.09.2015
TO I, TOP 27
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4397 2015 Die Vorlage OF 740/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFFFraktionslos
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

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