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Bedarfsschaltung von Straßenlaternen in Nebenstraßen

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf die Anregung zur Bedarfsschaltung von Straßenlaternen in Nebenstraßen reagiert. Er sieht keinen pauschalen Einsatz intelligenter Lichtsteuerungen als sinnvoll an, da die Einsparungen in Einzelfällen nicht gegeben sind. Der wirtschaftliche Einsatz solcher Systeme wird jedoch weiterhin geprüft.

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Stellungnahme des Magistrats

Die im Zuge des Gasrückbaus neu errichteten Beleuchtungsanlagen werden generell entsprechend der gültigen Norm auf die Verkehrssituation ausgelegt. Durch den Rückbau der Gasbeleuchtung und die neuen LED-Beleuchtungsanlagen wird der Verbrauch von Gas reduziert und CO2 eingespart.

Einen pauschalen Einsatz einer sogenannten intelligenten Lichtsteuerung in Nebenstraßen hält der Magistrat dabei nicht für sinnvoll, weshalb er dieser Anregung nicht entspricht. Der Eigenverbrauch der notwendigen Steuerungselemente und die Taktung der Leistungsreduzierung lassen in Einzelfällen keine Einsparungen zu. Jedoch wird der wirtschaftliche Einsatz solcher Systeme weiterhin geprüft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juni 2025OMOM 7121Bedarfsschaltung von Straßenlaternen in NebenstraßenDirektanregung
  2. 20. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1746Bedarfsschaltung von Straßenlaternen in Nebenstraßen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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