Bedarfsschaltung von Straßenlaternen in Nebenstraßen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung zur Bedarfsschaltung von Straßenlaternen in Nebenstraßen reagiert. Er sieht keinen pauschalen Einsatz intelligenter Lichtsteuerungen als sinnvoll an, da die Einsparungen in Einzelfällen nicht gegeben sind. Der wirtschaftliche Einsatz solcher Systeme wird jedoch weiterhin geprüft.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die im Zuge des Gasrückbaus neu errichteten Beleuchtungsanlagen werden generell entsprechend der gültigen Norm auf die Verkehrssituation ausgelegt. Durch den Rückbau der Gasbeleuchtung und die neuen LED-Beleuchtungsanlagen wird der Verbrauch von Gas reduziert und CO2 eingespart.
Einen pauschalen Einsatz einer sogenannten intelligenten Lichtsteuerung in Nebenstraßen hält der Magistrat dabei nicht für sinnvoll, weshalb er dieser Anregung nicht entspricht. Der Eigenverbrauch der notwendigen Steuerungselemente und die Taktung der Leistungsreduzierung lassen in Einzelfällen keine Einsparungen zu. Jedoch wird der wirtschaftliche Einsatz solcher Systeme weiterhin geprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2025OMOM 7121Bedarfsschaltung von Straßenlaternen in NebenstraßenDirektanregung
- 20. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1746Bedarfsschaltung von Straßenlaternen in NebenstraßenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab