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Bedarfsschaltung von Straßenlaternen in Nebenstraßen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
27 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 10 schlägt vor, die Sanierung der Gas-Straßenlaternen in den Nebenstraßen mit einer Bedarfsschaltung auszustatten, um die Dauerbeleuchtung nach Einbruch der Dunkelheit einzuschränken. Diese Maßnahme hat sich in anderen Städten als energieeinsparend erwiesen und soll zur Reduzierung des Energieverbrauchs beitragen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die geplante Sanierung der Gas-Straßenlaternen in den Nebenstraßen des Ortsbezirks 10 zusätzlich mit einer Bedarfsschaltung (Bewegungsmelder) auszustatten, um so eine Dauerbeleuchtung nach Einbruch der Dunkelheit bis zum Morgengrauen wesentlich einzuschränken (siehe Beispiel Dietzenbach).

Begründung

Diese Maßnahme hat in anderen Städten/Gemeinden Deutschlands zu deutlichen Energieeinsparungen geführt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Mai 2025Sie sind hier
    OMOM 6960Wege entlang der Nidda im Bereich Bonames hier: Pfützenbildungen vermeiden
    Direktanregung
  2. 28. November 2025Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2020Wege entlang der Nidda im Bereich Bonames hier: Pfützenbildungen vermeidenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 42 · 21.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31

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