Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Frankfurts Ranking in der Digitalisierung oder: Beschreibung eines gesetzwidrigen Zustandes

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats thematisiert die Herausforderungen der Digitalisierung in Frankfurt am Main im Kontext des Onlinezugangsgesetzes. Es wird betont, dass die Probleme nicht spezifisch für Frankfurt sind, sondern bundesweite strukturelle Herausforderungen darstellen. Der Magistrat hebt die bereits umgesetzten digitalen Angebote und die geplanten Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung hervor.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Zeitschrift c't verkennt die Komplexität der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Föderalismus. Es ist nicht korrekt, dass die Umsetzung explizit in Frankfurt a. M. nicht gelungen ist. Es handelt sich um eine bundesweite strukturelle Herausforderung, nicht um ein Frankfurt spezifisches Problem. Zudem gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Herangehensweisen, die Einfluss nehmen und sowohl ressourcenbindende als auch zeitliche Auswirkungen haben.

  1. Die Bewertungskriterien eines Rankings einer Zeitschrift folgen einer beliebigen journalistischen Auswahl und nicht wissenschaftlichen Standards. Eine kritische Betrachtung des Fortschritts bundesweit ist zwar gerechtfertigt. Jedoch würde eine Auswahl anderer Online-Anträge zu einem anderen Ergebnis im Hinblick auf das Ranking verschiedener Kommunen führen. So sind in Frankfurt bereits zahlreiche Leistungen online verfügbar, diverse Leistungen - und insbesondere sämtliche in dieser Anfrage benannten Leistungen - befinden sich bereits in Umsetzung.
  2. Die Neu-, Um- und Abbestellung der Abfalltonnen kann online bei der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) erfolgen. Auf der Startseite der FES https://www.fes-frankfurt.de kann hierzu ein Dokument unter der Rubrik "Quicklinks" genutzt werden. Ebenso zu finden unter https://www.fes-frankfurt.de/medien-center-und-downloads im Bereich Formulare. Die FES wurde darum gebeten, über die Suchfunktion eine Treffermeldung zu gewährleisten. Derzeit arbeitet die FES an der Umstellung auf eine komplett digital verknüpfte Antragsmöglichkeit.
  3. Bei der Bauaufsicht ist es bereits seit vielen Jahren möglich, Bauanträge für Werbeanlagen auf dem elektronischen Weg zu stellen. Aktuell bereitet sich die Bauaufsicht auf eine vollständige Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens vor und ist als Pilotbehörde in dem landesweiten Digitalisierungsprojekt "DigiBauG - Digitales Baugenehmigungsverfahren" über ein Hessisches Bauportal involviert. Hierbei handelt es sich um ein sehr komplexes und umfängliches Vorhaben. Eine produktive Umsetzung ist für Ende 2023 geplant. Das bisherige digitale Verfahren der Bauanträge für Werbeanlagen wird ebenfalls in das neue Hessische Bauportal integriert. Nach derzeitigem Projektstand ist ein GoLive des volldigitalen Werbeantrages in der zweiten Jahreshälfte 2023 vorgesehen.
  4. Aktuell ist das Projekt zur Onlinebeantragung von Führerschein-Erstanträgen in der Testphase. So müssen neben der Antragsstrecke - der Onlineeingabe - auch alle Plausibilitäten umfangreich geprüft werden. Darüber hinaus sind die Schnittstellen an das Fachverfahren und an die Finanzverwaltung anzupassen und ebenfalls ausgiebig zu testen. Wir gehen derzeit davon aus, die Onlinebeantragung eines Führerscheinerstantrages noch 2023 anbieten zu können. Wenn dieses Verfahren erfolgreich eingeführt ist, werden weitere Services im Bereich Fahrerlaubniswesen sukzessive angeboten.
  5. Das Kassen- und Steueramt hat gemeinsam mit dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Onlineprozesse zur An- und Abmeldung eines Hundes und der Verlustmeldung der Hundesteuermarke erstellt. Anschließend wurde ein Sachbearbeiter-Portal aufgebaut, um eine medienbruchfreie Weiterbearbeitung der im Kassen- und Steueramt eingegangenen Anträge zu ermöglichen. Eine Zurverfügungstellung der genannten Onlineprozesse für die Bürger:innen der Stadt Frankfurt am Main konnte bislang aus zwei Gründen nicht erfolgen: Für die Fachanwendung, mit der die Hundesteuer festgesetzt wird, wurde seitens des Herstellers ein Update angekündigt, dass sich derzeit in der Testphase befindet. Mit diesem Update verändern sich unter anderem die technischen Strukturen der Fachanwendung, die Änderungen im Bereich des Datentransfers zwischen den im Onlineprozess erfassten Daten und der Fachanwendung notwendig machen. Die notwendigen Änderungen an der Schnittstelle zum Onlineantragsverfahren werden aktuell umgesetzt. Die Onlineprozesse zur An- und Abmeldung eines Hundes können nach erfolgreichem Funktionstest und nach Einspielung des Updates der Fachanwendung erfolgen. Die Einspielung des Updates in der Fachanwendung ist für das zweite Halbjahr 2023 geplant. Der Zeitpunkt, zu welchem die Anpassungen der Schnittstelle sowie die Funktionstests abgeschlossen sind, kann noch nicht angegeben werden. Das Angebot, den Verlust einer Hundesteuermarke online zu melden und eine Hundesteuerersatzmarke zu bestellen, umfasst auch die Verpflichtung, die hierfür entstehenden Kosten (aktuell 5,00 EUR) unmittelbar und über gängige Bezahlsysteme (z.B. paypal) zu bezahlen. Für die Nutzung der E-Payment-Funktion sind für die Prozesse rund um den Verlust einer Hundesteuermarke ebenfalls Anpassungen erforderlich. Eine Umsetzung des Onlineprozesses zur Verlustmeldung der Hundesteuermarke ist daher erst nach Abschluss der genannten Arbeiten möglich. Die Anmeldung eines Hundes bedarf grundsätzlich keiner persönlichen Vorsprache im Dienstgebäude des Kassen- und Steueramtes. Nach § 8 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ist der Hundehalter/die Hundehalterin verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihm/ihr durch Geburt von einer von ihm/ihr gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, beim Kassen- und Steueramt unter Angabe der Rasse, Gruppe oder Kreuzung und der Abstammung des Tieres schriftlich anzumelden. Die Beantragung der Erlaubnis zum Halten eines Listenhundes bzw. eines gefährlichen Hundes soll künftig zusammen mit der Anmeldung zur Hundesteuer online möglich sein. Ein Onlinezugangsverfahren (als aufeinander aufbauender civento-Prozess) ist derzeit in der Entstehung.
  6. Seit dem 06.09.2021 ist es möglich, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz auch online zu beantragen. Der digitale Antrag ist über verschiedene Webseiten der Stadt Frankfurt am Main erreichbar und wird über die Anwendung civento (betrieben vom Amt für Informations- und Kommunikationstechnik und der ekom21) bereitgestellt. Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 UVG besteht auch für das UVG-Onlineantragsverfahren das Schriftformerfordernis. Dies bedeutet, dass der Antrag vom Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, oder des gesetzlichen Vertreters des Berechtigten, unterschrieben sein muss. Nach Abschluss des Onlineantrags wird eine Bestätigung bereitgestellt, die vom Antragsteller:in ausgedruckt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht werden muss. Erst dann kann die zuständige Stelle im Jugend- und Sozialamt den übermittelten digitalen Antrag bearbeiten. Ob und wann die gesetzlich verankerte Schriftform wegfällt ist nicht bekannt. Aktuell wird überprüft, ob im Kontext des OZG auf die EfA-Lösung der Stadt Bremen zugegriffen werden soll. Seitens der im Jugend- und Sozialamt verwendeten Fachanwendung wurde die zur "möglichen" Umsetzung erforderliche OZG-Schnittstelle bereits erworben. Damit wird es zukünftig einfacher sein, entsprechende Lösungsangebote zu etablieren und Daten direkt in die Fachanwendung zu überführen.
  7. Das im Gewerberegister verwendete Fachverfahren verfügt bisher über kein eigenes Portal für eine Online-Gewerbeanmeldung. Ungeachtet dessen sind auf der Internetseite des Ordnungsamtes Formulare eingestellt, welche dem Gewerberegister problemlos zusammen mit anderen, ggf. erforderlichen Dokumenten elektronisch übermittelt werden können. Darüber hinaus besteht mit dem Onlineportal "Einheitlicher Ansprechpartner Hessen (EAH)", welches auf der Internetseite des Ordnungsamtes beworben wird, bereits seit Ende 2009 eine weitere Möglichkeit zur Abgabe einer papierlosen Gewerbeanzeige zur Verfügung.
  8. Das Hess. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wandel hat im Dezember 2022 entschieden, den Online-Antrag auf Wohngeld aufgrund der Wohngeldreform 2023 innerhalb der 4-Länder-Kooperation nicht zum 01.01.2023 einzuführen. Voraussichtlich wird es im Laufe des Jahres 2023 möglich sein, in Hessen und somit auch in Frankfurt am Main, Wohngeld online zu beantragen. Das HMWEVW bringt derzeit die für eine erfolgreiche Anbindung der Wohngeldbehörden an den Online-Dienst erforderlichen Schritte zum Abschluss. In Hessen ist es aktuell lediglich in den Pilotwohngeldbehörden möglich, Wohngeld online zu beantragen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat daher keinen Einfluss darauf, wann ein entsprechendes Onlineangebot bereitgestellt wird.
  9. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde vom OZG-Umsetzungsprojekt der Hamburger Senatskanzlei eine sogenannte "Eine für Alle (EfA)-Leistung" zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (Umzug innerhalb Deutschlands) umgesetzt und wird ab der zweiten Jahreshälfte 2023 Kommunen deutschlandweit zur Nachnutzung angeboten. Im ersten Schritt wird die Anmeldung einer alleinstehenden Person möglich sein. Voraussichtlich ab dem 01.05.2024 werden sich auch Familien online anmelden können. Das Hessische Innenministerium beabsichtigt, diese Leistung landesweit umzusetzen. Zunächst werden noch in 2023 die größten hessischen Städte, darunter Frankfurt am Main, als Pilotkommunen an den Onlinedienst angeschlossen. Die Stadt Frankfurt am Main hat bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt ihre Bereitschaft signalisiert, die Online-Anmeldung zu pilotieren und wird bundesweit eine der ersten Städte sein, die den neuen OZG-Vorgang einbinden wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. April 2023OFOF 840/1Frankfurts Ranking in der Digitalisierung oder: Beschreibung eines gesetzwidrigen ZustandesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. Mai 2023VV 661Frankfurts Ranking in der Digitalisierung oder: Beschreibung eines gesetzwidrigen ZustandesAnfrage
  3. 14. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1744Frankfurts Ranking in der Digitalisierung oder: Beschreibung eines gesetzwidrigen Zustandes
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen