Errichtung eines Mehrfamilienhauses - es bleiben immer noch viele Fragen offen! Der Ortsbeirat will Antworten!
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Zusammenfassung
Das Bauvorhaben sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses ohne Tiefgarage vor, wobei alternative Stellplatznachweise genutzt werden. Die Planung bleibt im Einklang mit den Vorgaben des Bebauungsplans, da die Fläche für eine Kindertagesstätte vorgesehen ist. Es sind keine Änderungen des Bebauungsplans erforderlich.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Das Bauvorhaben beinhaltet keine Tiefgarage. Bestandteil der Planungen ist ein Untergeschoss, welches zur Unterbringung der Haustechnik und von Fahrrädern vorgesehen ist. Zu 2.: Die verkehrliche Erschließung, insbesondere auch für Rettungsfahrzeuge, ist aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse nur über die schmale Zufahrt von der Altenhainer Straße möglich. Die ursprünglich geplante Tiefgarage kann daher aufgrund räumlicher und technischer Schwierigkeiten auf der Liegenschaft nicht zur Ausführung kommen. Zu 3: Im Rahmen des Bauvorhabens sind gemäß der Stellplatzsatzung insgesamt 17 Stellplätze herzustellen. Die Stellplatzsatzung bietet jedoch verschiedene Möglichkeiten, die notwendigen Stellplätze auch anderweitig nachzuweisen. Bei dem geplanten Bauvorhaben nutzt die ABG mehrere solcher alternativen Nachweismethoden. Durch die Herstellung eines Car-Sharing-Stellplatzes im Außenbereich werden insgesamt fünf PKW-Stellplätze ersetzt. Die Herstellung des erforderlichen Stellplatzes der Kindertageseinrichtung erfolgt ebenfalls im Außenbereich. Weitere Stellplätze werden durch die ABG auf überzähligen Plätzen in einer Tiefgarage auf eigenen Liegenschaften in der Umgebung nachgewiesen und durch Abstellplätze für Lastenräder ersetzt. Insgesamt vier Stellplätze werden abgelöst. Die für das Bauvorhaben notwendigen Stellplätze werden somit insgesamt satzungskonform hergestellt. Zu 4.: Laut Bebauungsplan Nr. 826 - Europaviertel West - Teilbereich 1- sind die erforderlichen Stellplätze innerhalb der allgemeinen Wohngebiete (WA) in Tiefgaragen nachzuweisen. Bei der Fläche des geplanten Bauvorhabens handelt es sich jedoch gemäß den zeichnerischen Festsetzungen im Bebauungsplan nicht um eine WA-Fläche, sondern um eine Fläche für den Gemeinbedarf - Kindertagesstätte. Eine Tiefgarage ist für das Bauvorhaben der ABG daher nicht zwingend vorgeschrieben. Zu 5.: Da die Grundzüge der Planungen durch die angesprochenen Änderungen nicht betroffen sind, ist eine Änderung des Bebauungsplanes nicht erforderlich und nicht beabsichtigt. Zu 6.: Das Bauvorhaben ist nicht zeitlich begrenzt, sondern auf Dauer angelegt. Perspektivisch werden die Voraussetzungen der erfolgten Einstufung vorliegen. Eine Änderung der Zonenkarte zur Stellplatzsatzung wird daher nicht erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2021MM 11Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohneinheiten sowie einer Kita im EG und 1. OG/Altenhainer Straße o. Nr. in 60326 Frankfurt am Main hier: BaumfällvorlageMagistratsvortrag
- 6. Februar 2021OFOF 1566/1Parkplätze für NeubauOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2021VV 1960Parkplätze für NeubauAnfrage
- 17. Mai 2021STST 1062Parkplätze für NeubauStellungnahme
- 25. Mai 2021OFOF 56/1Errichtung eines Mehrfamilienhauses - es bleiben immer noch viele Fragen offen! Der Ortsbeirat will Antworten!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 1. Juni 2021OMOM 207Errichtung eines Mehrfamilienhauses - es bleiben immer noch viele Fragen offen! Der Ortsbeirat will Antworten!Direktanregung
- 27. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 1740Errichtung eines Mehrfamilienhauses - es bleiben immer noch viele Fragen offen! Der Ortsbeirat will Antworten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab