Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage vollständig in das Eigentum der Stadt Frankfurt überführen
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage vollständig in das Eigentum der Stadt Frankfurt zu überführen. Dies wird als nicht notwendig erachtet, da die bestehenden Flächen bereits ohne erkennbare Grenzen ineinander übergehen und eine Teilung der bebauten Grundstücke nicht ohne Weiteres möglich ist. Das erwartete Ergebnis ist, dass die Privatsphäre der Anwohner gewahrt bleibt und kein zusätzlicher Nutzen für die Grünanlage entsteht.
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Marie-Bittorf-Anlage — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.10.2026.
- Unterstützung der Kinderfeste 2027 im Sinaipark und der Marie-Bittorf-Anlage04.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Standort für zwei Fußballtore für den Spielplatz im grünen Ypsilon prüfen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unterstützung der Kinderfeste im Sinaipark und der Marie-Bittorf-Anlage 202627.11.2025 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Neues zu Marie-Bittorf-Anlage per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die öffentlichen Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage und die privaten Grünflächen der benachbarten Wohnbebauung gehen bereits jetzt ohne erkennbare Grenze ineinander über, sodass die Anlage insgesamt deutlich größer (breiter) erscheint, als es die tatsächlichen Grundstücksgrenzen vorgeben. Die Hinzunahme weiterer Flächen aus dem aktuellen Eigentum der ABG Frankfurt Holding zur eigentlichen Grünanlage würde daher keinen erkennbaren Mehrnutzen für die Anlage erbringen. Darüber hinaus ist eine Heraustrennung umfangreicher Flächen aus den bebauten Grundstücken nicht ohne weiteres möglich. Hierzu bedarf es einer Teilungsgenehmigung nach HBO (Hessischer Bauordnung), die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden kann. Nicht zuletzt sollten räumliche Abstände zwischen öffentlicher Nutzung in der Marie-Bittorf-Anlage und der Privatsphäre der Wohnungen gewahrt bleiben.
Vor diesem Hintergrund hält der Magistrat einen Erwerb weiterer Flächen an dieser Stelle aktuell nicht für angezeigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2024OFOF 677/9Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage vollständig in das Eigentum der Stadt Frankfurt überführenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Februar 2024OMOM 5156Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage vollständig in das Eigentum der Stadt Frankfurt überführenDirektanregung
- 27. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1729Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage vollständig in das Eigentum der Stadt Frankfurt überführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab