Umbau der Wehre in Hausen und Praunheim - mit Bürgerbeteiligung
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1725
Betreff: Umbau der Wehre in Hausen und Praunheim - mit Bürgerbeteiligung Beim Umbau aller Niddawehre sind zwei Randbedingungen zwingend einzuhalten: 1) Die Hochwassersicherheit darf sich nicht verschlechtern. 2) Die Grundwasserstände dürfen sich nicht in schädlicher Weise ändern. Die Einhaltung dieser Randbedingungen wird für jedes Projekt nachgewiesen. Die Nachweise werden von der Genehmigungsbehörde im Zuge des Planfeststellungsverfahrens geprüft. Bei allen Maßnahmen, die an der Nidda durchgeführt werden, ist es das Ziel, die bestehenden Wegeverbindungen soweit möglich aufrecht zu erhalten und zu verbessern.
Im Einzelnen: Hausener Wehr: Zurzeit wird die vorliegende Vorplanung überarbeitet, in der vorgesehen ist, das Hausener Klappenwehr durch zwei hintereinander liegende feste (Riegel-) Rampen zu ersetzen sowie die Altarme 7, 8 und 9 untereinander und mit der Nidda zu verbinden. Diese Altarme liegen auf der in Fließrichtung gesehen rechten Flussseite zwischen der Straße am Ebelfeld und dem Hausener Wehr. Wichtige Gesichtspunkte bei der Prüfung und Optimierung der vorliegenden Planung sind: Absenkung des (Hoch-) Wasserspiegels der Nidda; Verbesserung der Durchströmung des Altarmzuges; Überprüfung der Notwendigkeit, die Altarme zu entschlammen; Verhinderung des Trockenfallens des Altarms 6 auf der linken Seite des Flusses ("Hausener Auwald"); Verzicht auf die untere der beiden vorgesehenen Riegelrampen. Die durch die hydraulischen Berechnungen und eine Grundwassermodellierung abgesicherte Vorplanung wird Grundlage der vorgesehenen Bürgerbeteiligung sein. Die Bürgerbeteiligung soll nach dem Muster der Planungswerkstatt zum Umbau des Sossenheimer Wehres stattfinden, die im Frühsommer dieses Jahres stattfand und eine Fülle von Anregungen und Verbesserungsvorschlägen für dieses Projekt brachte. Ein Durchführungstermin für die Bürgerbeteiligung zum Wehr Hausen kann derzeit noch nicht genannt werden. Praunheimer Wehr: Das Projekt "Umbau des Praunheimer Wehres" hat zwei Bestandteile. In einem ersten Schritt soll der Altarm 11 - dies ist der Altarm an der Praunheimer Mühle - offen an die Nidda angeschlossen werden. Die Planung wurde als Ausgleichsmaßnahme der Deutsche Bahn AG für den viergleisigen Ausbau der S-Bahn zwischen Frankfurt-West und Bad Vilbel planfestgestellt und ist rechtskräftig. Die Hochwassersicherheit bleibt nach Ausweis der hydraulischen Berechnungen in dem bisher bestehenden Ausmaß gewährleistet, die Grundwasserstände ändern sich nicht negativ, die Niddaquerung am Wehr bleibt erhalten. Die Projektabwicklung und Finanzierung der Maßnahme ist Aufgabe der DB, die Stadtentwässerung Frankfurt am Main übernimmt die fachtechnische Begleitung des Projektes. Nach Auskunft der DB ist mit einem Baubeginn frühestens im Jahr 2019 zu rechnen. In der noch anstehenden Phase der Ausführungsplanung werden Details mit den Beteiligten abgestimmt. Die Ausführungsplanung für den ersten Schritt wird so ausgelegt, dass ein zweiter Schritt möglich ist. Dieser zweite Schritt wäre die eigentliche Wehrumgestaltung, bei der das bewegliche Wehr durch Rampen oder eine ähnliche Konstruktion ersetzt würde. In einer Machbarkeitsstudie werden dazu derzeit verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten untersucht, wobei auch hier die Hochwassersicherheit und Grundwasserstände im Zentrum der Betrachtungen stehen. Es liegen hier noch keine Ergebnisse vor. Sollten die Überlegungen in eine fest umrissene Planung münden, wird eine Bürgerbeteiligung stattfinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2015OFOF 554/7Umbau der Wehre in Hausen und Praunheim - ergebnisoffene BürgerbeteiligungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. September 2015OMOM 4464Umbau der Wehre in Hausen und Praunheim - mit BürgerbeteiligungDirektanregung
- 7. Dezember 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1725Umbau der Wehre in Hausen und Praunheim - mit BürgerbeteiligungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab