Umbau der Wehre in Hausen und Praunheim - mit Bürgerbeteiligung
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Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4464 entstanden aus Vorlage: OF 554/7 vom 23.08.2015
Betreff: Umbau der Wehre in Hausen und Praunheim - mit Bürgerbeteiligung Im Juli hat der Magistrat bekannt gegeben, dass die Planungsmittel für den Umbau der beiden Wehre in Hausen und Praunheim freigegeben wurden. In der Bevölkerung gibt es weiterhin große Vorbehalte gegen den Umbau der Wehre und insbesondere gegen den verbesserten Anschluss der Altarme an die Nidda. Viele heutige Wohngebiete liegen in Bereichen, die vor der Begradigung und Eindeichung des Flusses regelmäßig von der Nidda überflutet wurden. In den letzten Jahren haben Anwohner wieder vermehrt mit Wasser im Keller zu kämpfen, was viele auf einen Grundwasseranstieg zurückführen. Wenngleich eine Renaturierung der Nidda auch im Bereich Hausen/Praunheim wünschenswert ist, darf dies nicht zu einer Verschlechterung des Hochwasserschutzes für bestehende Wohngebiete führen. Der Magistrat wird daher aufgefordert, die Bürger frühzeitig zu informieren und die Bevölkerung in den Planungsprozess einzubinden. Es darf nicht passieren, dass die Pläne erst im fertigen Stadium vorgestellt werden und dann faktisch keine Änderungen der Planungen mehr möglich sind. Schon im frühen Stadium der Planungen sollte berücksichtigt werden, dass der Hochwasserschutz absolute Priorität hat und insbesondere die Niddaquerung am Praunheimer Wehr eine wichtige Verbindungsfunktion hat, die erhalten bzw. adäquat ersetzt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2015OFOF 554/7Umbau der Wehre in Hausen und Praunheim - ergebnisoffene BürgerbeteiligungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. September 2015Sie sind hierOMOM 4464Umbau der Wehre in Hausen und Praunheim - mit BürgerbeteiligungDirektanregung
- 7. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1725Umbau der Wehre in Hausen und Praunheim - mit BürgerbeteiligungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats