Zukünftige Nutzung des Eschersheimer Wasserturms
Zusammenfassung
Die Mainova AG hat Interesse an der Vermietung des Eschersheimer Wasserturms, sieht jedoch aufgrund eines bestehenden Mietvertrags mit einem gemeinnützigen Verein keine Möglichkeit zur Neuvergabe des Pachtvertrags. Das erwartete Ergebnis ist, dass die Nutzung des Wasserturms weiterhin durch den aktuellen Mieter erfolgt.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich ist die Mainova AG immer daran interessiert, Liegenschaften zu vermieten, bzw. einer Nutzung zuzuführen, um damit einen Mehrwert für die Mainova AG und die Stadt zu generieren. Sowohl das Gebäude selbst sowie auch das Gelände der Liegenschaft in Eschersheim sind derzeitig bereits längerfristig an einen gemeinnützigen Verein vermietet und eine Kündigung des Mietvertrags liegt der Mainova AG nicht vor. Vor diesem Hintergrund kann der in der Begründung genannte Zeitraum bezüglich der Neuvergabe des Pachtvertrags nicht bestätigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2021OFOF 49/9Zukünftige Nutzung des Eschersheimer WasserturmsOrtsbeiratsantrag · FDP
- 10. Juni 2021OMOM 269Zukünftige Nutzung des Eschersheimer WasserturmsDirektanregung
- 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1724Zukünftige Nutzung des Eschersheimer WasserturmsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab