Zukünftige Nutzung des Eschersheimer Wasserturms
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 fordert den Magistrat auf, vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens zur zukünftigen Nutzung des Eschersheimer Wasserturms die Bevölkerung anzuhören. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Ideen und Wünsche der Bürger berücksichtigt werden und um Verpflichtungen zu vermeiden, die die Gespräche über die Nutzung einschränken könnten.
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Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der Liegenschaft, aktuell die Mainova AG, dahin gehend in das Benehmen zu setzen, dass ein Vergabeverfahren über die zukünftige Nutzung nicht ohne vorherige Anhörung des Ortsbeirats eingeleitet wird.
Begründung
Dem Vernehmen nach steht im Sommer 2022 eine Neuvergabe des Pachtvertrags über die genannte Liegenschaft an. Aus Zeitgründen war es bisher nicht möglich, mit den Verantwortlichen ein Gespräch über die zukünftige Nutzung zu führen, in dem der Ortsbeirat die Ideen und Wünsche der Bevölkerung hätte adressieren können. Es soll jedoch verhindert werden, dass auch schon im Rahmen eines Vergabeverfahrens Verpflichtungen eingegangen werden, die ergebnisoffenen Gesprächen entgegenstehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2021OFOF 49/9Zukünftige Nutzung des Eschersheimer WasserturmsOrtsbeiratsantrag · FDP
- 10. Juni 2021Sie sind hierOMOM 269Zukünftige Nutzung des Eschersheimer WasserturmsDirektanregung
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1724Zukünftige Nutzung des Eschersheimer WasserturmsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats