Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost -
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 16
Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost - Zu Punkt 1: Die Wohnqualität eines Baugebietes ergibt sich aus dem komplexen Zusammenspiel verschiedener Einflussfaktoren, die nicht zwangsläufig wie bei der Anzahl der Wohneinheiten klar quantifizierbar oder messbar sein müssen. Zu diesen gehören an die Örtlichkeit angepasste städtebauliche Strukturen und Wohnformen, die Versorgung mit sozialer Infrastruktur, die Bereitstellung von öffentlichen Grünflächen und Plätzen, die Schaffung von privaten Freiflächen, die Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr, die Bildung von funktionalen, ästhetischen und adressbildenden Straßenräumen, eine ausgewogene Nutzungsmischung oder die Anbindung an das bestehende städtebauliche Umfeld. Sobald diese grundlegenden Kriterien nicht erfüllt sind, kann die Wohnqualität eines Baugebietes auch nicht durch eine Reduzierung oder Erhöhung der Anzahl von Wohneinheiten verbessert werden. Zu Punkt 2: Es ist nicht geplant, zwischen 1.980 und 2.640 Wohneinheiten im Baugebiet zu realisieren. Der Hinweis auf die Zielvorgaben im Regionalen Flächennutzungsplan diente zur Veranschaulichung der vor dem Hintergrund der starken Wohnraumnachfrage und der im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden gebotenen Dichte denn zur formalen Rechtfertigung eines bestimmten Dichtewerts. Das bis zum Oktober 2015 überarbeitete städtebauliche Konzept sieht nun eine maximale Anzahl von 1.580 Wohneinheiten vor. Zu Punkt 3: Im Rahmen der Weiterbearbeitung im Jahr 2015 wurde das städtebauliche Konzept sowohl modifiziert als auch konkretisiert. Es sind nun für alle Bereiche die maximale Anzahl der Vollgeschosse wie der möglichen Dach- bzw. Staffelgeschosse definiert worden. Daraus ergibt sich eine maximale Anzahl von 1.580 Wohneinheiten. Zu Punkt 4: Mit dem bis zum Oktober 2015 überarbeiteten städtebaulichen Konzept werden bei einer Realisierung keine baulichen Situationen entstehen, die mit innerstädtischen Lagen in Hinblick auf Verdichtung und Grünflächenanteil zu vergleichen sind. Dennoch wird auch bei dieser Planung die Frage der Folgen des Klimawandels Berücksichtigung finden. Wesentliche Aspekte sind hierbei die Durchlüftung und der Begrünungsanteil im Baugebiet, bezogen auf öffentliche und private Flächen. Für das Baugebiet sind im Besonderen die Möglichkeiten der Durchlüftung aus Richtung Nordost zu beachten. Durch die durchlässige Bebauungsstruktur entlang der Ortsrandstraße wird dies ermöglicht. Die öffentlichen Grünflächen und der relativ große Anteil an privaten Freiflächen gewährleisten eine gute Durchgrünung des Gebiets. Festsetzungen zum Erhalt und zur Neuanpflanzung von Bäumen sichern in der Folge überschattete Bereiche. Diese Vorgaben sowie die projektierte oberflächennahe Regenwasserbewirtschaftung, werden dazu beigetragen können, den Folgen des Klimawandels entgegen zu wirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2014BB 465Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine NachverdichtungMagistratsbericht
- 9. Februar 2015OAOA 604Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465Anregung
- 9. Februar 2015OFOF 189/14Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames OstOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
- 29. Juni 2015STST 921Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg -Stellungnahme
- 11. Januar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 16Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost -Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab